Compliance

Zulassungen und Compliance

Financial Services Luxembourg SARL-S ist eine zugelassene Buchhaltungskanzlei in Luxemburg (Genehmigung 10077274). Zwei Niederlassungsgenehmigungen des Wirtschaftsministeriums, Handelsregistereintrag RCS B213987, Mehrwertsteuerkennung LU29299810 und Aufsicht der AED zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Wer die Tätigkeit genehmigt und wer sie beaufsichtigt

Zwei unterschiedliche Behörden sind zuständig, und diese Unterscheidung ist wesentlich. Das Wirtschaftsministerium erteilt die Niederlassungsgenehmigung. Sie erlaubt die Tätigkeit als Buchhalter in Luxemburg nach Prüfung der beruflichen Zuverlässigkeit und Qualifikation.

Die Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA (AED) ist die Aufsichts- und Kontrollbehörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für Buchhaltungsfachleute, die nicht dem Ordre des experts-comptables angehören. Das Ministerium erteilt somit die Genehmigung, die AED führt die Aufsicht. Die Kanzlei bezeichnet sich nicht als „vom Wirtschaftsministerium beaufsichtigt“, denn das wäre sachlich unzutreffend.

Unsere Genehmigungen

Diese Genehmigungen umfassen die laufende Buchführung, die Erstellung von Jahresabschlüssen, steuerliche Leistungen und Mehrwertsteuer, Lohnabrechnung und Gesellschaftsverwaltung sowie die damit verbundenen Hilfstätigkeiten. Sie umfassen keine Domizilierung. Diese nach dem Gesetz vom 31. Mai 1999 reglementierte Tätigkeit übernimmt Cerno Law, ein avocat à la Cour auf Liste I der luxemburgischen Anwaltskammer, der unmittelbar mit dem Mandanten einen Vertrag schließt.

Genehmigung 10077274/0

Tätigkeit als Buchhalter. Erteilt 2017 durch das Wirtschaftsministerium.

Genehmigung 10077274/2

Berufsbezogene Hilfstätigkeiten. Erteilt 2020 durch das Wirtschaftsministerium.

Rechtliche Identität

RCS Luxemburg
B213987
Mehrwertsteuerkennung
LU29299810
Rechtsform
SARL-S
Adresse
142 Boulevard de la Pétrusse, L-2330 Luxembourg

Geldwäscheprävention, KYC und wirtschaftlich Berechtigte

Als verpflichtete Fachperson erfüllt die Kanzlei die Pflichten des geänderten Gesetzes vom 12. November 2004: Identifizierung und Überprüfung des Mandanten (KYC), Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, Risikobewertung und Aufbewahrung der Unterlagen. Diese Prüfungen sind Voraussetzung für die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung. Die Kanzlei unterliegt als Buchhaltungsdienstleister der Kontrolle der AED im Bereich Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung.

So prüfen Sie unsere Genehmigungen

Tätigkeiten, die die Kanzlei nicht ausübt

Die Kanzlei übernimmt keine Mandate zur gesetzlichen Abschlussprüfung. Diese Tätigkeit ist in Luxemburg dem réviseur d’entreprises agréé vorbehalten, einem eigenständigen, von der CSSF beaufsichtigten Beruf. Unsere Genehmigungen verleihen weder den Titel expert-comptable noch den Titel réviseur d’entreprises.

Weiterführende Informationen: Buchhaltung, Gesellschaftsgründung, SOPARFI sowie Kanzlei und Team.

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