Zugelassene Buchhaltungskanzlei 10077274
Holdings, SOPARFI und Vermögen in Luxemburg
Beteiligungen und Privatvermögen strukturieren: SOPARFI, SPF, Holding und Family Office.
Dieser Bereich richtet sich an Investoren und Familien, die Beteiligungen oder Vermögen über Luxemburg halten. Er umfasst SOPARFI und SPF, die Beteiligungsbefreiung, strategische Strukturen, Erwerbs- und Immobilienstrukturen sowie Family Office und Nachfolge.
Für die Finanzierung oder Trennung von Vermögensportfolios ist eine Holding von einer Verbriefungsstruktur in Luxemburg zu unterscheiden, deren Buchhaltungsanforderungen und Risiken anders gelagert sind.
Welches Vehikel passt zu Ihrem Ziel?
Tochtergesellschaften halten und finanzieren: Die vollständig steuerpflichtige SOPARFI kann unter bestimmten Voraussetzungen die Beteiligungsbefreiung nutzen. Privatvermögen ohne gewerbliche Tätigkeit verwalten: Die SPF ist natürlichen Personen vorbehalten. Sie schwanken zwischen beiden: Der Vergleich SOPARFI oder SPF ordnet die Unterschiede Kriterium für Kriterium ein.
Sie möchten vor der Entscheidung zunächst das Prinzip einer Holding in Luxemburg verstehen. Sie bereiten einen Kauf vor: Dazu dient die Erwerbsstrukturierung. Sie organisieren Familienvermögen: Hierzu gehören das Family Office und die Vermögensnachfolge.
Beteiligungen und Vermögen strukturieren
Dieser Bereich strukturiert das Halten von Beteiligungen und Privatvermögen: Holding, strategische Strukturen, Erwerbs- und Immobilienstrukturen, Family Office, Nachfolge und Private Banking. Jede Gestaltung wird anhand Ihrer Steuersituation, Ihrer Mitinvestoren und Ihres Zeithorizonts eingegrenzt.
Substanz und Compliance für Ihre Holding
Eine luxemburgische Holding lässt sich durch tatsächliche Substanz begründen: Sitz, Unternehmensführung, Buchhaltung und in Luxemburg getroffene Entscheidungen. Wir betreuen die wirtschaftliche Substanz nach ATAD, die Buchhaltung und die Compliance, damit sich die Gestaltung gegenüber Behörden und Banken vertreten lässt.
Leistungen in diesem Bereich
SOPARFI
Definition, Einsatzmöglichkeiten und Gründung
SPF
Privates Familienvermögen
Holding in Luxemburg
Kategorie, Einsatzmöglichkeiten und Rechtsformen
SOPARFI oder SPF
Beteiligungsstrukturen im Vergleich
Besteuerung der SOPARFI
Besteuerung, Quellensteuern und Vermögensteuer
Beteiligungsbefreiung
Art. 166 LIR: Dividenden und Veräußerungsgewinne
Die passende Struktur wählen
SOPARFI, SPF, SCSp, SARL und FIAR im Vergleich
Akquisitionsstrukturierung
M&A-Gesellschaft, Finanzierung und Ausstieg
Immobilienstrukturierung
PropCo/HoldCo und Immobilienfonds
Family Office
Verwaltung, konsolidierte Berichterstattung und Koordination
Vermögensübertragung und Nachfolge
Strukturierung, Schenkung und Abstimmung mit dem Notar
Private Banking
Strukturierung mit anschließender Kontaktanbahnung
Investorenvisum
Einwanderung und Aufenthaltstitel
Werkzeuge und Leitfäden dieses Fachbereichs
Ein Vorhaben im Bereich „Holdings, SOPARFI und Vermögen“?
Erste Antwort innerhalb von 24 Arbeitsstunden durch eine namentlich benannte Ansprechperson. Verbindliches Angebot innerhalb von 48 Arbeitsstunden nach Festlegung des Leistungsumfangs. NDA auf Anfrage vor der Übermittlung vertraulicher Unterlagen.
Häufige Fragen
SOPARFI oder SPF: Welche Struktur passt?
Die SOPARFI eignet sich für das aktive Halten von Beteiligungen mit Zugang zu Doppelbesteuerungsabkommen. Die natürlichen Personen vorbehaltene SPF eignet sich für passive Vermögensverwaltung ohne gewerbliche Tätigkeit.
Was ist die Beteiligungsbefreiung?
Diese Regelung befreit unter Voraussetzungen zur Beteiligungshöhe und Haltedauer die Dividenden und Veräußerungsgewinne, die eine SOPARFI aus ihren qualifizierten Tochtergesellschaften erzielt.
Benötigt eine Holding wirtschaftliche Substanz?
Das erwartete Maß hängt von den Funktionen, Geschäftsvorgängen und der steuerlichen Position der Holding ab. Tatsächliche Substanz mit Sitz, Unternehmensführung, Buchhaltung und lokalen Entscheidungen ist insbesondere dann relevant, wenn gegenüber Missbrauchsklauseln eine Beteiligungsbefreiung oder ein Doppelbesteuerungsabkommen geltend gemacht wird.