Einwanderung und Investition, 08

Investorenvisum und Aufenthaltstitel in Luxemburg: Investition und Gesellschaft strukturieren.

Luxemburg erteilt investierenden Drittstaatsangehörigen bei einer qualifizierten Investition einen Aufenthaltstitel nach dem geänderten Gesetz vom 29. August 2008. Unsere Rolle betrifft die finanzielle Seite: Gründung und Strukturierung der geeigneten Gesellschaft oder des Anlagevehikels, Aufbau von Substanz und Buchhaltung sowie Koordination der Unterlagen. Der Aufenthaltsantrag wird bei den zuständigen Behörden und erforderlichenfalls mit Einwanderungsanwälten gestellt, mit denen wir zusammenarbeiten.

Antwort innerhalb von 24 Arbeitsstunden · NDA auf Anfrage vor der Übermittlung vertraulicher Unterlagen

Einordnung

Der Investorenaufenthaltstitel ist eine luxemburgische Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige mit einer anerkannten Investition in die luxemburgische Wirtschaft. Möglich sind eine Beteiligung an einer bestehenden oder neuen Gesellschaft, eine Verwaltungsstruktur mit Substanz oder eine Einlage bei einem luxemburgischen Finanzinstitut.

Rechtliche Grundlage

Geändertes Gesetz vom 29. August 2008 über Freizügigkeit und Einwanderung; die Investorenkategorie wurde durch das Gesetz vom 8. März 2017 eingeführt. Gesellschaftsrechtlich gilt das geänderte Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften, für die LuxGAAP-Rechnungslegung das Gesetz vom 19. Dezember 2002. FSL handelt als zugelassener Buchhaltungs- und Unternehmensdienstleister mit Genehmigung 10077274 im gesellschaftsbezogenen, buchhalterischen und strukturierenden Bereich.

Weiterführende Informationen: Gesellschaftsgründung, Holdinggesellschaft in Luxemburg und ein Bankkonto eröffnen.

Die wesentlichen Punkte

  • Der Investorenaufenthaltstitel nach dem Gesetz vom 29. August 2008 richtet sich an Drittstaatsangehörige mit einer qualifizierten Investition in Luxemburg.
  • Üblicherweise genannte Schwellen reichen von 500 000 € für eine Gesellschaft über 3 000 000 € für eine Verwaltungsstruktur bis zu 20 000 000 € für eine Bankeinlage; im Einzelfall zu bestätigen.
  • Financial Services Luxembourg strukturiert die geeignete Gesellschaft oder das Vehikel, Substanz und Buchhaltung. Wir sind keine Kanzlei für Einwanderungsrecht.
  • Der Aufenthaltsantrag erfolgt bei den zuständigen Behörden und bei Bedarf mit spezialisierten Anwälten.

Für wen

  • Unternehmer und Investoren aus Drittstaaten mit Aufenthaltsziel Luxemburg
  • Familien, die einen investitionsgestützten Umzug vorbereiten
  • Investoren, die eine luxemburgische Gesellschaft gründen oder übernehmen
  • Einwanderungsanwälte, die einen Finanz- und Gesellschaftspartner suchen

Unsere Leistungen

  • Auswahl der geeigneten Investitionsoption und des passenden Vehikels
  • Gesellschaftsgründung mit Satzung, Notar, RCS und RBE
  • Substanzaufbau durch Sitz, Governance, Bankkonten und Beschäftigung
  • LuxGAAP-Buchhaltung, Jahresabschlüsse und Erklärungen
  • Abstimmung der Unterlagen mit Behörden und Einwanderungsanwälten

Was ist der Investorenaufenthaltstitel in Luxemburg?

Mit dem Gesetz vom 8. März 2017 zur Änderung des Gesetzes vom 29. August 2008 eröffnete Luxemburg einen Aufenthaltsweg für Drittstaatsangehörige, die anerkannt in die nationale Wirtschaft investieren. Der Titel ist an eine tatsächliche, dauerhafte Investition gebunden und kein bloßer Kauf eines Aufenthaltsrechts.

Wir bearbeiten die finanzielle und gesellschaftsbezogene Seite: geeignetes Vehikel wählen und gründen, Substanz schaffen und den Betrieb organisieren. Die Aufenthaltsantragstellung erfolgt bei den zuständigen Behörden und gegebenenfalls mit einem Einwanderungsanwalt, mit dem wir die Unterlagen koordinieren.

Welche Investitionshöhe ist für den Aufenthalt erforderlich?

Als Orientierung gelten folgende anerkannte Optionen: mindestens 500 000 € in eine bestehende luxemburgische Gesellschaft unter Erhalt der Beschäftigung; mindestens 500 000 € in eine neu zu gründende Gesellschaft mit Verpflichtung zur Schaffung von Arbeitsplätzen, üblicherweise 5 Stellen innerhalb von 3 Jahren; mindestens 3 000 000 € in eine bestehende oder neue Verwaltungs- beziehungsweise Anlagestruktur mit angemessener Substanz; oder mindestens 20 000 000 € als Einlage beziehungsweise Anlage bei einem luxemburgischen Finanzinstitut für mindestens 5 Jahre.

Diese Schwellen und Bedingungen dienen der Orientierung und müssen im Einzelfall mit den Behörden bestätigt werden. Wir unterstützen die Auswahl der zu Ihrem Vorhaben passenden Option und ihre regelkonforme Umsetzung.

Welche Strukturen kommen infrage?

Je nach Option ist das Vehikel eine operative SARL oder SA, die Arbeitsplätze schafft oder erhält, oder eine Verwaltungs- beziehungsweise Anlagestruktur mit geeigneter Substanz. Die Auswahl hängt von Investitionsoption, Tätigkeit und persönlicher Besteuerung ab.

Wir gründen die Struktur, schaffen Substanz durch Sitz, Governance und Bankkonten und übernehmen die Buchhaltung. Damit wird die Investition tatsächlich, nachvollziehbar und entsprechend den behördlichen Erwartungen umgesetzt.

Wie wird der Investorenaufenthaltstitel beantragt?

Das Verfahren verbindet unseren finanziellen und gesellschaftsbezogenen Bereich mit dem Einwanderungsverfahren bei Behörden und Anwalt. Es umfasst die Abgrenzung der geeigneten Investition, Gründung und Strukturierung der Gesellschaft, Substanzaufbau sowie Vorbereitung und Koordination der Antragsunterlagen.

Wir erstellen die Finanz- und Gesellschaftsunterlagen wie Satzung, Abschlüsse, Mittelherkunftsnachweise und Geschäftsplan und arbeiten eng mit Ihrer Einwanderungsberatung zusammen. Wir stellen den Aufenthaltsantrag nicht an Ihrer Stelle, sondern begleiten Finanzierung und Strukturierung.

FSL als Partner für Finanzierung und Strukturierung

Financial Services Luxembourg ist ein zugelassener Buchhaltungs- und Unternehmensdienstleister mit Genehmigung 10077274. Unser Beitrag ist eine glaubwürdige, funktionsfähige Investition: geeignetes Vehikel, ordnungsgemäß eingezahltes Kapital, tatsächliche Substanz, geführte LuxGAAP-Buchhaltung und aktuelle Erklärungen.

Diese Sorgfalt unterstützt den Aufenthaltsantrag, weil die Behörden eine greifbare, gut dokumentierte Investition erwarten. Wir bleiben Ihr fester Ansprechpartner für Gesellschaftsverwaltung und Buchhaltung in Abstimmung mit Ihren Rechtsberatern.

Ablauf

  1. Investition abgrenzen

    Optionen prüfen: bestehende oder neue Gesellschaft, Verwaltungsstruktur oder Einlage; geeignetes Vehikel nach Vorhaben und Profil auswählen.

  2. Gründen und strukturieren

    Satzung, Kapitaleinzahlung, notarielle Urkunde, RCS-Eintragung und Register der wirtschaftlich Berechtigten (RBE).

  3. Substanz und Umsetzung

    Sitz, Governance, Bankkontoeröffnung, Geschäftsplan und gegebenenfalls Arbeitsplatzplanung zur tatsächlichen Umsetzung der Investition.

  4. Unterlagen koordinieren

    Finanz- und Gesellschaftsunterlagen vorbereiten und mit Behörden sowie gegebenenfalls Einwanderungsanwalt für die Antragstellung abstimmen.

Unterlagen vorbereiten

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Zeitplan und Fristen

Auftragsklärung und Vehikelauswahl
1 bis 2 Wochen
Notarielle Gründung
3 bis 10 Tage
RCS- und RBE-Eintragung
Innerhalb von 3 Tagen
Substanzaufbau und Unterlagen
Mehrere Wochen

Honorare

LeistungProfilHonorar abEinheitAngebot
InvestitionsstrukturierungGesellschaft und geeignetes Vehikel2 500 €einmaligAngebot anfordern →
GesellschaftsgründungSARL oder SA2 000 €einmaligAngebot anfordern →
Buchhaltung und ErklärungenOperative Gesellschaft250 €netto / MonatAngebot anfordern →

Unverbindliche Preisspannen, zuzüglich 17 % Mehrwertsteuer, Auslagen und Einreichungsgebühren. Verbindliches Angebot nach Klärung des Umfangs.

Aufenthalt für Investoren: Ihr Vorhaben strukturieren

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Häufige Fragen

Welche Summe benötigt ein Investorenvisum in Luxemburg?

Üblicherweise genannte Schwellen reichen von mindestens 500 000 € für eine bestehende oder neue Gesellschaft über 3 000 000 € für eine Verwaltungs- oder Anlagestruktur bis zu 20 000 000 € als Einlage bei einem Finanzinstitut für mindestens 5 Jahre. Die Beträge sind Orientierungswerte und mit den Behörden im Einzelfall zu bestätigen.

Wie erhält man einen Investorenaufenthaltstitel?

Das Verfahren umfasst Gründung und Strukturierung des geeigneten Vehikels, Substanz und Buchhaltung sowie die Aufenthaltsantragstellung bei den zuständigen Behörden, bei Bedarf mit Anwalt. Financial Services Luxembourg übernimmt den ersten Bereich und koordiniert die Unterlagen, stellt aber nicht an Ihrer Stelle den Antrag.

Welche Strukturen sind geeignet?

Je nach Option eine operative SARL oder SA, die Arbeitsplätze schafft oder erhält, oder eine Verwaltungs- beziehungsweise Anlagestruktur mit angemessener Substanz. Wir bestimmen das geeignete Vehikel mit Ihnen anhand der Option und Ihres Vorhabens vor der Gründung.

Stellt Financial Services Luxembourg den Aufenthaltsantrag?

Nein. Als zugelassener Buchhaltungs- und Unternehmensdienstleister strukturieren wir Gesellschaft, Investition, Substanz und Buchhaltung. Die Antragstellung erfolgt bei den zuständigen Behörden und gegebenenfalls mit Einwanderungsanwälten, mit denen wir die Finanz- und Gesellschaftsunterlagen abstimmen.

Welche Rolle spielt Substanz beim Investorenantrag?

Behörden erwarten eine tatsächliche, dauerhafte Investition. Ein realer Sitz, Governance, Bankkonten, gegebenenfalls Arbeitsplätze und geführte Buchhaltung machen sie greifbar und nachvollziehbar. Wir richten die Substanz an Option und Profil aus.

Was kostet die Strukturierung einer geeigneten Investition?

Der Strukturierungsauftrag beginnt bei einmalig 2 500 €. Hinzu kommen Gesellschaftsgründung ab 2 000 € und Buchhaltung ab 250 € netto monatlich. Etwaige Einwanderungshonorare berechnet Ihr Anwalt. Ein verbindliches Angebot folgt innerhalb von 48 Arbeitsstunden nach Auftragsklärung.

Amtliche Quellen und Überprüfung

Diese Seite wird unter der redaktionellen Verantwortung von Mickaël LOC für Financial Services Luxembourg veröffentlicht (Niederlassungsgenehmigung 10077274). Die genannten Regeln sind bei den zuständigen Behörden anhand des konkreten Sachverhalts zu prüfen.

Redaktionelle Fassung vom . Beträge und Sätze ändern sich durch Indexierung und Haushaltsgesetze: Prüfen Sie das Datum, bevor Sie sich darauf stützen.

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KYC-Checkliste: diese Unterlagen vorbereiten

Fordern Sie nach Angabe Ihrer Kontaktdaten die Unterlagencheckliste und die Vertragsvorlagen der Kanzlei per E-Mail an. Persönliche Links, 30 Tage gültig. Die Checkliste und die Vertragsvorlagen liegen in französischer Fassung vor.

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