Gesellschaftsgründung, 03

Eine SARL-S in Luxemburg gründen: die vereinfachte Gesellschaft ab 1 € Kapital.

Mit einer SARL-S, der vereinfachten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, lässt sich eine luxemburgische Gesellschaft mit Kapital zwischen 1 € und 12 000 € ohne notarielle Urkunde gründen. Sie ist natürlichen Personen vorbehalten und setzt eine Niederlassungsgenehmigung voraus. Für Unternehmer ist sie ein schneller und kostengünstiger Einstieg, sofern ihre Grenzen berücksichtigt werden. Wir gründen sie und übernehmen die Buchhaltung. Das Paket Essentiel kostet 2 000 € netto einschließlich Satzung, Genehmigung und Mehrwertsteuerregistrierung. Das Paket Clé en main für 3 000 € netto enthält zusätzlich die Erklärung zur Nichtinsolvenz und Unterstützung bei der Bank.

Antwort innerhalb von 24 Arbeitsstunden · NDA auf Anfrage vor der Übermittlung vertraulicher Unterlagen

Einordnung

Die SARL-S ist eine vereinfachte Variante der luxemburgischen SARL. Ihr Kapital liegt zwischen 1 € und 12 000 €, muss vollständig gezeichnet sein und kann bei Bareinlagen später eingezahlt werden. Gesellschafter und Geschäftsführer dürfen ausschließlich natürliche Personen sein. Der Gesellschaftszweck muss eine niederlassungsgenehmigungspflichtige Tätigkeit umfassen.

Rechtliche Grundlage

Geändertes Gesetz vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften, insbesondere Artikel 720-4 in der Fassung des Gesetzes vom 18. Mai 2026, in Kraft seit dem 2. Juni 2026. Das Kapital ist vollständig zu zeichnen; Bareinlagen können gemäß Satzung innerhalb von zwölf Monaten geleistet werden, Sacheinlagen bei Gründung. Der Zweck ist auf Tätigkeiten nach dem geänderten Berufszugangsgesetz vom 2. September 2011 begrenzt. Privatschriftliche Gründung, Eintragung beim Handels- und Gesellschaftsregister RCS und im Register der wirtschaftlich Berechtigten RBE.

Kann eine SARL-S als Holding oder mit einer juristischen Person als Gesellschafter gegründet werden?

Unter diesen Voraussetzungen nicht. Gesellschafter einer SARL-S dürfen nur natürliche Personen sein; ihr Unternehmensgegenstand muss Tätigkeiten umfassen, die unter die Niederlassungsgenehmigung fallen. Eine rein passive Holding und eine Gesellschaft als Gesellschafter entsprechen diesem Rahmen nicht. Ein geringes Anfangskapital beseitigt die Kosten für Compliance, Buchhaltung und Betrieb nicht.

Zu prüfen

  1. Zulässigkeit: Gesellschafter und geplante Tätigkeit vor der Ausarbeitung der Satzung einordnen.
  2. Kapital und Liquidität: Das gesetzliche Kapital von den tatsächlich benötigten Mitteln für Gründungskosten, Bankkonto und erste Rechnungen unterscheiden.
  3. Wechsel der Rechtsform: Eine Umwandlung vorbereiten, falls Kapital oder Gesellschafterstruktur nicht mehr mit den Voraussetzungen vereinbar sind.

Beispiel zur Erläuterung: Eine zu 100 % von einer französischen SAS gehaltene Tochtergesellschaft kann keine SARL-S sein; insbesondere eine gewöhnliche SARL ist zu prüfen.

SARL-S: Voraussetzungen — Guichet.lu

Die wesentlichen Punkte

  • Kapital frei zwischen 1 € und 12 000 €, vollständig gezeichnet, mit möglichem Aufschub der Bareinzahlung bei Gründung.
  • Nur natürliche Personen dürfen beteiligt sein. Keine Gesellschaft kann Anteile an einer SARL-S halten.
  • Die Gründung ist privatschriftlich ohne Notar möglich.
  • Eine Niederlassungsgenehmigung ist verpflichtend; eine reine Holding ist ausgeschlossen.
  • Von der Eignungsprüfung bis zur ersten Rechnung sind sechs Schritte nötig. Die Niederlassungsgenehmigung benötigt meist die längste Zeit.
  • Der Kostenvorteil beim Einstieg gegenüber einer SARL verringert sich, wenn innerhalb von zwei Jahren eine notarielle Umwandlung folgt.

Für wen

  • Einzelgründer mit Handels-, Handwerks- oder freiberuflicher Tätigkeit
  • Gründer mit begrenztem Anfangsbudget
  • Vorhaben, die vor einer größeren Kapitalbindung erprobt werden sollen
  • Selbstständige, die in eine haftungsbeschränkte Gesellschaft wechseln möchten

Unsere Leistungen

  • Eignungsprüfung von Gesellschaftern, Tätigkeit und Genehmigungserfordernis
  • Satzungserstellung und privatschriftliche Gründung
  • Eintragung bei RCS und RBE
  • Antrag auf Niederlassungsgenehmigung und Mehrwertsteuerregistrierung
  • LuxGAAP-Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Lohnabrechnung

SARL-S und SARL im direkten Vergleich

KriteriumSARL-SSARL
Mindestkapital1 €12 000 €
Kapitalobergrenze der SARL-S12 000 €Keine Obergrenze
GründungsurkundePrivatschriftlichNotarielle Urkunde verpflichtend
Mögliche GesellschafterNur natürliche PersonenNatürliche und juristische Personen
Gesellschaften je GründerNur eine SARL-SUnbegrenzt
GeschäftsführungNur natürliche PersonenNatürliche oder juristische Personen
GesellschaftszweckGenehmigungspflichtige TätigkeitFrei, einschließlich Holding
Gesetzliche Rücklage5 % des Nettogewinns, bis Rücklage und Kapital 12 000 € erreichenJa, allgemeines Regime des Gesetzes von 1915
Gründungsdauer2 bis 5 Tage3 bis 10 Tage
Einstiegskosten bei uns2 000 € im Paket Essentiel ohne Notar2 000 € Honorar im Paket Essentiel zuzüglich Notarkosten
Spätere UmwandlungNotariell bei Kapital > 12 000 €Entfällt

Was ist eine SARL-S in Luxemburg?

Die vereinfachte Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde 2016 als SARL-Variante eingeführt, um den Einstieg in die Unternehmensgründung zu erleichtern. Wesentliche Regeln der gewöhnlichen SARL bleiben bestehen: Haftung bis zur Höhe der Einlagen, zustimmungspflichtige Anteilsübertragung und von den Gesellschaftern bestellte Geschäftsführung. Die entscheidenden Unterschiede betreffen Kapitalhöhe, Gesellschafterkreis und Form der Gründungsurkunde.

Das Kapital kann zwischen 1 € und 12 000 € liegen. Daher stammt die Bezeichnung als Gesellschaft für 1 Euro. Seit dem Gesetz vom 18. Mai 2026, in Kraft seit dem 2. Juni 2026, muss das Kapital bei Gründung vollständig gezeichnet sein. Bareinlagen können gemäß Satzung bis zu zwölf Monate später geleistet werden; Sacheinlagen sind bei Gründung einzubringen. Eine sofortige Einzahlung bleibt möglich.

Die SARL-S ist ein Einstiegsregime mit vollständigem Gesellschaftsstatus. Das geringere Kapital ist an konkrete Gegenleistungen geknüpft, damit diese Form nicht für reine Vermögensstrukturen oder Gesellschaften ohne tatsächliche Tätigkeit genutzt wird. Wer diese Grenzen vor der Gründung versteht, vermeidet einen erneuten Strukturwechsel sechs Monate später.

Wer darf eine SARL-S gründen?

Drei Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Erstens dürfen ausschließlich natürliche Personen Gesellschafter sein. Gesellschaften, Fonds und Vermögensstrukturen können keine Anteile halten. Eine Verwendung als Gruppentochter oder Beteiligungsvehikel ist damit ausgeschlossen.

Zweitens darf eine natürliche Person gleichzeitig nur an einer SARL-S beteiligt sein. Eine gesetzliche Ausnahme gilt für geerbte Anteile. Wer bereits eine SARL-S-Beteiligung hält und eine zweite Tätigkeit aufnehmen möchte, muss eine gewöhnliche SARL wählen oder seine bisherigen Anteile vorher übertragen.

Drittens muss der Gesellschaftszweck eine Tätigkeit nach dem geänderten Gesetz vom 2. September 2011 über den Zugang zu Handwerks-, Handels- und Industrieberufen sowie bestimmten freien Berufen betreffen, die eine Niederlassungsgenehmigung erfordert. Die SARL-S setzt also eine tatsächliche, genehmigte operative Tätigkeit voraus. Reine Holding- oder passive Vermögensstrukturen sind ausgeschlossen. Dafür kommen SOPARFI oder gewöhnliche SARL infrage.

Auch die Geschäftsführer müssen natürliche Personen sein. Berufliche Qualifikation und Zuverlässigkeit der verantwortlichen Leitung bestimmen, ob die Niederlassungsgenehmigung und damit die Tätigkeitsaufnahme möglich sind. Wir prüfen dies im Vorfeld, da hier in der Praxis viele Ablehnungen und Verzögerungen entstehen.

Kapital, gesetzliche Rücklage und Übergang zur SARL

Das SARL-S-Kapital liegt zwischen 1 € und 12 000 €. Seine Höhe hat praktische Folgen. Ein Euro kann gegenüber Bank, Vermieter oder Lieferant mit Kreditgewährung eine geringe finanzielle Belastbarkeit signalisieren. Ein an dokumentierten Liquiditätsbedürfnissen orientiertes Kapital wirkt tragfähiger als ein symbolischer Mindestbetrag. Wir empfehlen, die ersten sechs Monate des Liquiditätsbedarfs zugrunde zu legen.

Rechtsstand 2026: Seit dem 2. Juni 2026 können gezeichnete Bareinlagen einer SARL-S innerhalb der satzungsmäßigen Frist von höchstens zwölf Monaten eingezahlt werden. Es gelten die Voraussetzungen von Artikel 720-4 in der Fassung des Gesetzes vom 18. Mai 2026. Ältere Verwaltungsmerkblätter können noch die vollständige Einzahlung bei Gründung nennen; maßgeblich ist der im Amtsblatt veröffentlichte Gesetzestext.

Als Gegenstück zum reduzierten Kapital schreibt das Gesetz eine verstärkte Rücklagenbildung vor. Jährlich sind mindestens ein Zwanzigstel beziehungsweise 5 % des Nettogewinns einer Rücklage zuzuführen, bis diese zusammen mit dem Gesellschaftskapital 12 000 € erreicht. Über ihre Ergebnisse baut die SARL-S damit schrittweise das Gegenstück zum SARL-Mindestkapital auf. Diese Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden und reduziert in der Startphase den für Gesellschafter verfügbaren Gewinn.

Übersteigt das Kapital 12 000 €, endet das vereinfachte Regime und die Gesellschaft wird zur gewöhnlichen SARL. Dafür ist eine notarielle Satzungsänderung erforderlich. Der Übergang ist ein Entwicklungsschritt, dessen Zeitpunkt von Finanzierung und Gesellschafterentscheidungen abhängt. Wir überwachen die Schwelle im Buchhaltungsmandat und warnen vor einer unbeabsichtigten Überschreitung.

Privatschriftlich gründen ohne Notar

Der unmittelbar sichtbare Vorteil der SARL-S ist ihre mögliche privatschriftliche Gründung. SARL und SA, auch als SOPARFI-Holding, benötigen eine notarielle Urkunde. Bei der SARL-S genügt eine von den Gesellschaftern unterzeichnete Schriftform, sodass Notarkosten und notarielle Wartezeiten entfallen. Wird später eine SARL oder SA gewählt, erläutert Einen Notar in Luxemburg auswählen die notarielle Phase.

Alle anderen Formalitäten bleiben bestehen. Die Satzung muss sämtliche gesetzlichen Angaben enthalten; der Gesellschaftsname muss um „Société à responsabilité limitée simplifiée“ oder die entsprechende Abkürzung ergänzt werden. Vollständige Zeichnung und gesetzliche Einzahlungsregeln sind einzuhalten. RCS-Eintragung und RBE-Meldung der wirtschaftlich Berechtigten bleiben verpflichtend.

Mangelhafte privatschriftliche Satzungen verursachen später Probleme: fehlende Zustimmungsklauseln, unklare Geschäftsführungsbefugnisse oder fehlende Austrittsregeln. Die Notarkostenersparnis sollte nicht durch rechtliche Unklarheiten aufgezehrt werden. Wir erstellen die Satzung und steuern die Einreichungen mit derselben Sorgfalt wie bei einer notariellen Gründung.

SARL-S oder SARL wirtschaftlich abwägen

Die SARL-S passt bei wenig verfügbarem Kapital, genehmigter operativer Tätigkeit und einem Gründer allein oder mit weiteren natürlichen Personen, wenn Geschwindigkeit zählt. Die Einstiegskosten sind deutlich geringer; die Gründung wird eher in Tagen als in Wochen gemessen.

Die gewöhnliche SARL wird geeigneter, sobald eine juristische Person beteiligt ist, Vermögen oder Beteiligungen gehalten werden, bereits eine andere SARL-S-Beteiligung besteht, eine Kapitalaufnahme oder ein Investoreneinstieg geplant ist oder die Kapitalausstattung für Bankfinanzierung wichtig wird. Sie vermeidet zudem die verstärkte Rücklagenbildung und eine spätere notarielle Umwandlung.

Ein Gesamtkostenvergleich hilft bei der Entscheidung. Wer zunächst SARL-Gründungskosten spart und die SARL-S nach achtzehn Monaten notariell umwandelt, bezahlt zwei Strukturvorgänge. Umgekehrt bindet eine sofortige Einzahlung von 12 000 € für ein noch ungewisses Vorhaben unnötig Liquidität, wenn ein Aufschub möglich ist. Entscheidend ist, welche Rechtsform zur geplanten Entwicklung der nächsten vierundzwanzig Monate passt.

Buchhaltung, Steuern und Sozialversicherung

Buchhalterisch gelten für die SARL-S dieselben Pflichten wie für eine SARL: PCN-Kontenplan und LuxGAAP, Jahresabschluss, Genehmigung durch die Gesellschafterversammlung und fristgerechte Hinterlegung beim Handels- und Gesellschaftsregister. Eine geringe Größe ermöglicht verkürzte Formate, beseitigt aber keine Frist.

Steuerlich ist die SARL-S eine voll steuerpflichtige Kapitalgesellschaft mit Körperschaftsteuer, kommunaler Gewerbesteuer und Vermögensteuer. Auch ohne Gewinn fällt eine nach Bilanzsumme gestaffelte Mindestvermögensteuer an. Gerade zu Beginn wird unterschätzt, dass selbst eine inaktive Gesellschaft eine Mindeststeuerbelastung und jährliche Erklärungspflichten hat.

Ein im Unternehmen tätiger Gesellschafter-Geschäftsführer ist beim Centre commun de la sécurité sociale anzumelden. Die Wahl zwischen Geschäftsführervergütung und Dividenden beeinflusst Beiträge, persönliche Steuern und Sozialansprüche. Wir berechnen beide Varianten. Ab der ersten Einstellung folgt die Lohnabrechnung für Leitung und Beschäftigte demselben monatlichen Meldeablauf wie bei einer gewöhnlichen SARL. Die vereinfachte Form reduziert weder die Abrechnungsanforderungen noch den CCSS-Kalender.

Eine ordentlich geführte SARL-S bleibt kostengünstig und übersichtlich. Vernachlässigte Buchhaltung führt dagegen schnell zu fehlenden Abschlüssen, verspäteten Erklärungen und erhöhten Verwaltungsgebühren, die die anfängliche Kapitalersparnis weit übersteigen können.

Von der Eignungsprüfung bis zur ersten Rechnung

Die SARL-S lässt sich vergleichsweise leicht eintragen. Zeit benötigt vor allem die Genehmigung, nicht die Gründung selbst. Nachfolgend die sechs tatsächlichen Schritte und ihre möglichen Verzögerungspunkte.

Zuerst erfolgt die Eignungsprüfung. Vor jeder Satzungserstellung wird geklärt, ob alle Gesellschafter natürliche Personen sind, keiner bereits eine andere SARL-S hält und die Tätigkeit tatsächlich eine Niederlassungsgenehmigung erfordert. Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, kommt die gewöhnliche SARL infrage. Dieses erste Gespräch lässt sich in einer Stunde erledigen und vermeidet eine später zu wiederholende Gründung.

Zweitens werden Zweck, Kapital, Geschäftsführer und berufliche Qualifikation genau festgelegt. Gleichzeitig wird der Antrag auf Niederlassungsgenehmigung vorbereitet. Eine frühe Einreichung verkürzt die Gesamtdauer gegenüber einer Antragstellung erst nach Gründung um mehrere Wochen. Die Namensreservierung beim RCS dauert ein bis zwei Tage.

Drittens folgen Kapital und Unterzeichnung. Seit dem Gesetz vom 18. Mai 2026, in Kraft seit dem 2. Juni 2026, ist das Kapital bei Gründung vollständig zu zeichnen. Bareinlagen können nach Satzung bis zu zwölf Monate später erfolgen; Sacheinlagen sind bei Gründung einzubringen. Sofortige Zahlung bleibt möglich. Die Gesellschafter unterzeichnen die Satzung anschließend privatschriftlich ohne Notar. In der Praxis genügen zwei bis fünf Tage. Hier liegt die eigentliche Ersparnis der Form: keine Notarkosten und keine notarielle Wartezeit.

Viertens erfolgen RCS-Einreichung und RBE-Meldung der wirtschaftlich Berechtigten, gewöhnlich innerhalb von drei Tagen. Der Name muss die Bezeichnung „Société à responsabilité limitée simplifiée“ tragen. Die Gesellschaft besteht dann und hat ihre RCS-Nummer.

Fünftens wird die Tätigkeit aktiviert: Erteilung der Niederlassungsgenehmigung, gegebenenfalls Mehrwertsteuerregistrierung, laufendes Bankkonto und CCSS-Anmeldung des Geschäftsführers. Dieser Schritt dauert ein bis vier Wochen, überwiegend wegen der Genehmigung. Erst danach darf eine Rechnung ausgestellt werden; dies ist der tatsächliche geschäftliche Start.

Sechstens wird die Buchhaltung eröffnet: PCN-Einrichtung, Eröffnungsbilanz, Erklärungskalender sowie Überwachung der gesetzlichen Rücklage und der Umwandlungsschwelle von 12 000 €. Die SARL-S ist eine vollwertige Kapitalgesellschaft ohne vereinfachte Buchhaltung oder Befreiung von Erklärungen. Die Erleichterung betrifft die Gründung, nicht den laufenden Betrieb.

Wir betreuen alle sechs Schritte mit einem Ansprechpartner von der Eignungsprüfung bis zur ersten Erklärung. Besonders wichtig ist der zweite Schritt: Ein während der Gründung vorbereiteter Genehmigungsantrag kann den Unterschied zwischen sechs und drei Wochen ausmachen.

Ablauf

  1. Eignung prüfen

    Prüfung der Voraussetzungen: ausschließlich natürliche Personen, genehmigungspflichtige Tätigkeit und keine Beteiligung an einer weiteren SARL-S.

  2. Gründung

    Satzung und Einzahlungsmodalitäten, Unterzeichnung der privatschriftlichen Urkunde sowie RCS- und RBE-Eintragung.

  3. Tätigkeit aufnehmen

    Niederlassungsgenehmigung, gegebenenfalls Mehrwertsteuerregistrierung, Bankkonto und CCSS-Anmeldung der Leitung.

  4. Laufende Betreuung

    Buchhaltung, gesetzliche Rücklage, RCS-Hinterlegung der Jahresabschlüsse, Steuererklärungen und Überwachung der Schwelle für den Übergang zur SARL.

Unterlagen vorbereiten

0/5

Zeitplan und Fristen

Reservierung des Gesellschaftsnamens
1 bis 2 Tage
Privatschriftliche Gründung
2 bis 5 Tage
RCS-/RBE-Eintragung
Innerhalb von 3 Tagen
Niederlassungsgenehmigung
1 bis 4 Wochen

Honorare

LeistungProfilHonorar abEinheitAngebot
Gründung einer SARL-SPaket Essentiel: Satzung, Genehmigung und Mehrwertsteuer2 000 €einmaligAngebot anfordern →
Unterstützung bei der NiederlassungsgenehmigungVollständiger Antrag750 €einmaligAngebot anfordern →
Buchhaltung und ErklärungenAktive SARL-S250 €netto / MonatAngebot anfordern →

Unverbindliche Preisspannen, zuzüglich 17 % Mehrwertsteuer, Auslagen und Einreichungsgebühren. Verbindliches Angebot nach Klärung des Umfangs.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist das Mindestkapital einer SARL-S?

Das Kapital liegt zwischen 1 € und 12 000 € und muss vollständig gezeichnet sein. Bareinlagen können bis zu zwölf Monate später geleistet werden. Oberhalb von 12 000 € gilt das Regime der gewöhnlichen SARL.

Kann eine Gesellschaft an einer SARL-S beteiligt sein?

Nein. Nur natürliche Personen dürfen Gesellschafter sein. Gesellschaften, Holdings oder Vermögensstrukturen können keine Anteile halten. Für eine juristische Person als Gesellschafterin ist eine gewöhnliche SARL oder SOPARFI zu wählen.

Kann eine SARL-S ohne Notar gegründet werden?

Ja. Eine privatschriftliche Urkunde ist möglich. SARL, SA und SOPARFI benötigen dagegen eine notarielle Urkunde. RCS-Eintragung und RBE-Meldung bleiben auch für die SARL-S verpflichtend.

Darf man mehrere SARL-S halten?

Nein. Eine natürliche Person darf gleichzeitig nur an einer SARL-S beteiligt sein, außer bei geerbten Anteilen. Für eine zweite Tätigkeit ist die gewöhnliche SARL der geeignete Weg.

Kann eine SARL-S als Holding dienen?

Nein. Ihr Zweck muss eine genehmigungspflichtige Tätigkeit betreffen. Reine Vermögensverwaltung oder das bloße Halten von Beteiligungen sind ausgeschlossen. Dafür eignen sich SOPARFI oder SARL.

Welche gesetzliche Rücklage muss eine SARL-S bilden?

Mindestens 5 % des jährlichen Nettogewinns werden einer Rücklage zugeführt, bis diese zusammen mit dem Gesellschaftskapital 12 000 € erreicht. Die Rücklage darf nicht ausgeschüttet werden.

Was kostet die Gründung einer SARL-S?

Das Paket Essentiel kostet einmalig 2 000 € einschließlich Satzung, Niederlassungsgenehmigung und Mehrwertsteuerregistrierung, ohne Kapital. Die Unterstützung bei einem Genehmigungsantrag beginnt bei 750 €, Buchhaltung und Erklärungen bei 250 € netto monatlich. Nach Klärung des Umfangs erhalten Sie innerhalb von 48 Arbeitsstunden ein verbindliches Angebot.

Welche Schritte sind für eine SARL-S-Gründung nötig?

Sechs Schritte: zunächst die Eignungsprüfung mit natürlichen Personen, keiner weiteren SARL-S-Beteiligung und genehmigungspflichtiger Tätigkeit. Danach Umfang und Name festlegen und parallel den Genehmigungsantrag vorbereiten. Anschließend Kapital zeichnen, Einzahlungsplan festlegen und privatschriftliche Satzung unterzeichnen. Es folgen RCS- und RBE-Eintragung, dann Genehmigung, Mehrwertsteuer, Bankkonto und CCSS. Abschließend wird die Buchhaltung mit Überwachung der Schwelle von 12 000 € eingerichtet.

Wie lange dauert eine SARL-S-Gründung?

Die Gründung selbst dauert gewöhnlich zwei bis fünf Tage, die Eintragung bei RCS und RBE weniger als drei Tage. Die eigentliche Gesamtdauer bestimmt die Niederlassungsgenehmigung mit einer bis vier Wochen. Ein Antrag während statt nach der Gründung kann mehrere Wochen sparen.

Was unterscheidet SARL-S und SARL?

Vier Punkte sind entscheidend. Kapital: 1 bis 12 000 € bei SARL-S, mindestens 12 000 € bei SARL. Urkunde: privatschriftlich bei SARL-S, notariell bei SARL. Gesellschafter: nur natürliche Personen bei SARL-S, auch juristische Personen bei SARL. Zweck: genehmigte Tätigkeit bei SARL-S, freie Wahl einschließlich Holding bei SARL. Oberhalb von 12 000 € Kapital wird die SARL-S durch notarielle Urkunde zur SARL.

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