Gesellschaftsverwaltung, 01

Gesellschaftssitz in Luxemburg: eine ordnungsgemäße Adresse für Ihre Gesellschaft.

Jede luxemburgische Gesellschaft benötigt einen Gesellschaftssitz in Luxemburg. Wir koordinieren die Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Adresse und stimmen den Sitz mit Ihrer Substanz ab. Die Domizilierung bei einem Avocat à la Cour der Liste I beginnt bei 250 € netto monatlich, vorbehaltlich der KYC-Annahme. Die Sitzadressänderung beim RCS kostet 250 € netto. Die Domizilierung übernimmt Cerno Law als Avocat à la Cour auf Liste I der Luxemburger Anwaltskammer und schließt den Vertrag direkt mit Ihnen. Financial Services Luxembourg erbringt die Domizilierung nicht selbst, sondern koordiniert sie. Rechtsgutachten und vorbehaltene Handlungen stimmen wir mit unseren Partneranwälten und Notaren ab.

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Einordnung

Der Gesellschaftssitz oder Registered Office ist die im RCS eingetragene rechtliche Adresse einer luxemburgischen Gesellschaft, an der sie amtliche Mitteilungen empfängt. Stellt ein Dritter diese Adresse bereit, handelt es sich um Domizilierung nach dem Gesetz vom 31. Mai 1999. Damit sind Substanz- und Compliance-Pflichten verbunden, die über einen bloßen Briefkasten hinausgehen.

Rechtliche Grundlage

Pflicht zu einem Gesellschaftssitz in Luxemburg nach dem geänderten Gesetz vom 10. August 1915. Die Bereitstellung durch einen befugten Berufsträger wie Anwalt, Expert-comptable oder Domizilierungsanbieter richtet sich nach dem Gesetz vom 31. Mai 1999 über die Domizilierung von Gesellschaften.

Weiterführende Informationen: Gesellschaftsdomizilierung, den Domizilierungsdienstleister wechseln, wirtschaftliche Substanz (ATAD) und ein eigenes Büro oder einen Coworking-Platz mieten.

Die wesentlichen Punkte

  • Jede luxemburgische Gesellschaft benötigt einen Gesellschaftssitz in Luxemburg.
  • Die Bereitstellung der Adresse fällt unter die Domizilierung nach dem Gesetz vom 31. Mai 1999.
  • Ein Sitz ist mehr als ein Briefkasten: Wirtschaftliche Substanz ist entscheidend.

Für wen

  • Neu gegründete Gesellschaften mit Adressbedarf
  • Holdings und SOPARFI, die ihren tatsächlichen Sitz organisieren
  • Ausländische Gesellschaften, die eine Präsenz in Luxemburg aufbauen
  • Gruppen, die ihre rechtlichen Adressen vereinheitlichen

Unsere Leistungen

  • Koordination einer ordnungsgemäßen Sitzadresse durch einen Avocat à la Cour auf Liste I der Anwaltskammer
  • Direkter Domizilierungsvertrag zwischen Ihnen und dem Avocat à la Cour der Liste I nach dem Gesetz vom 31. Mai 1999
  • Nachverfolgung amtlicher Post an der Sitzadresse mit Sortierung, Weiterleitung und Fristenhinweisen
  • Abstimmung des Sitzes mit Substanz und Governance
  • Koordination von RCS und Register der wirtschaftlich Berechtigten RBE

Gesellschaftssitz: Ihr Vorhaben strukturieren

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Häufige Fragen

Was ist ein Gesellschaftssitz in Luxemburg?

Die rechtliche, im RCS eingetragene Adresse der Gesellschaft, an der sie Mitteilungen empfängt. Stellt ein Dritter die Adresse bereit, ist dies Domizilierung nach dem Gesetz vom 31. Mai 1999.

Genügt ein Gesellschaftssitz als Substanz?

Nein. Eine Adresse allein schafft keine wirtschaftliche Substanz. Tatsächliche Governance und Entscheidungen in Luxemburg sind erforderlich. Wir stimmen den Sitz mit den Substanzanforderungen im Zusammenhang mit ATAD ab.

Was unterscheidet Gesellschaftssitz und Domizilierung?

Der Gesellschaftssitz ist die rechtliche Adresse. Domizilierung ist die regulierte Dienstleistung, die diese Adresse bereitstellt und beruflichen sowie Compliance-Pflichten unterliegt.

Betreuen Sie die amtliche Post?

Teilweise. Der Empfang amtlicher Post an der Sitzadresse gehört zur Domizilierung durch den Avocat à la Cour der Liste I. Wir betreuen die Nachverfolgung: Sortierung und Weiterleitung von Schreiben des RCS, der Steuerverwaltung und von Partnern sowie Hinweise auf Fristen.

Amtliche Quellen und Überprüfung

Diese Seite wird unter der redaktionellen Verantwortung von Mickaël LOC für Financial Services Luxembourg veröffentlicht (Niederlassungsgenehmigung 10077274). Die genannten Regeln sind bei den zuständigen Behörden anhand des konkreten Sachverhalts zu prüfen.

Redaktionelle Fassung vom . Beträge und Sätze ändern sich durch Indexierung und Haushaltsgesetze: Prüfen Sie das Datum, bevor Sie sich darauf stützen.

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