Strukturierung, 04

Fondsstrukturierung in Luxemburg: das passende Vehikel für Kapitalaufnahme und Investitionen.

Eine Fondsstruktur in Luxemburg verbindet das zur Strategie passende Vehikel, etwa RAIF, SIF, SICAR oder SCSp, mit dem geeigneten AIFM. Anschließend werden Substanz, Administration und Reporting organisiert. Financial Services Luxembourg gestaltet Struktur, Substanz, Buchhaltung und Compliance. Rechtsgutachten und vorbehaltene Handlungen koordinieren wir mit unseren Partneranwälten und Notaren.

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Einordnung

Fondsstrukturierung umfasst die Konzeption eines luxemburgischen Anlagevehikels und seiner Verwaltung: Auswahl zwischen RAIF, SIF, SICAR und SCSp, Erfordernis eines zugelassenen AIFM anhand der Schwellen des Gesetzes vom 12. Juli 2013, Rechtsform und Anteilklassen sowie Organisation von Administration, Buchhaltung und Reporting.

Rechtliche Grundlage

AIFM-Rahmen nach dem Gesetz vom 12. Juli 2013. Vehikel: RAIF nach dem Gesetz vom 23. Juli 2016, SIF nach dem Gesetz vom 13. Februar 2007, SICAR nach dem Gesetz vom 15. Juni 2004 und SCSp nach dem geänderten Gesetz vom 10. August 1915. Ein RAIF benötigt keine unmittelbare CSSF-Zulassung, muss aber von einem zugelassenen AIFM verwaltet werden.

Weiterführende Informationen: Vergleich von RAIF, SIF und SICAR, Spezialkommanditgesellschaft (SCSp), Verbriefungsvehikel und Private-Equity-Strukturierung.

Die wesentlichen Punkte

  • Der RAIF ermöglicht eine zügige Auflegung, setzt aber einen zugelassenen AIFM voraus.
  • SIF und SICAR werden von der CSSF zugelassen und beaufsichtigt.
  • Die Auswahl hängt von Strategie, Anlegern und Zeitplan ab.

Für wen

  • Verwalter, die einen ersten Fonds oder einen neuen Teilfonds auflegen
  • Investoren in Private Equity, private Kredite und Immobilien
  • Family Offices mit einem gemeinsamen Anlagevehikel
  • Initiatoren mit Bedarf an einem zügig einsetzbaren Vehikel wie dem RAIF

Unsere Leistungen

  • Auswahl von RAIF, SIF, SICAR oder SCSp und der Rechtsform
  • Abstimmung mit AIFM beziehungsweise Verwaltungsgesellschaft
  • Strukturierung von Anteilklassen und Carried Interest
  • Substanz und Anlegerreporting in Abstimmung mit dem Zentralverwalter
  • Fondsbuchhaltung, Grundlagen der NAV-Bewertung und Compliance

Das Fondsvehikel auswählen

KriteriumRAIFSIFSICAR
CSSF-Zulassung des VehikelsNein, zugelassener AIFM erforderlichJaJa
StrategieAlle AnlageartenDiversifiziertRisikokapital
Geschwindigkeit der AuflegungHochMittelMittel
AnlegerkreisSachkundige AnlegerSachkundige AnlegerSachkundige Anleger

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Häufige Fragen

Was ist ein Investmentfonds in Luxemburg?

Ein luxemburgischer Investmentfonds bündelt Kapital mehrerer Anleger und investiert es unter Verantwortung eines Verwalters nach einer festgelegten Anlagepolitik. Er kann als OGAW für das breite Publikum mit Vertrieb in der gesamten Europäischen Union oder als alternativer Investmentfonds für sachkundige Anleger ausgestaltet sein.

Wie unterscheiden sich regulierte und unregulierte Fonds?

Ein regulierter Fonds wie SIF oder SICAR besitzt eine Produktzulassung der CSSF. Ein unregulierter Fonds wie RAIF oder SCSp hat keine Produktzulassung; die Aufsicht erfolgt über den Verwalter, der ein zugelassener AIFM sein muss. Das unregulierte Vehikel lässt sich schneller auflegen, ohne dass der Verwalter weniger beaufsichtigt wird.

Welches Fondsvehikel ist in Luxemburg geeignet?

Ein RAIF für eine zügige Auflegung mit zugelassenem AIFM, ein SIF für eine regulierte diversifizierte Strategie, eine SICAR für Risikokapital oder eine SCSp als Limited-Partnership-Rechtsform. Entscheidend sind Strategie und Anlegerkreis.

Ist ein RAIF reguliert?

Der RAIF wird nicht unmittelbar von der CSSF zugelassen. Er muss jedoch zwingend durch einen zugelassenen AIFM verwaltet werden, sodass die Aufsicht auf Ebene des Verwalters erfolgt.

Ist ein AIFM erforderlich?

Bei alternativen Fonds oberhalb der Schwellenwerte ja. Wir stimmen uns mit einem externen AIFM oder Ihrer Verwaltungsgesellschaft ab und verbinden dies mit unserer AIFM-Unterstützung.

Übernehmen Sie die Fondsadministration?

Nicht als Administrator eines Organismus für gemeinsame Anlagen. Financial Services Luxembourg prüft, welche buchhalterischen Leistungen für geeignete GP, Holdings und SPV möglich sind. Gegebenenfalls koordinieren wir die befugten Leistungserbringer für NAV, Registerführung und andere regulierte Funktionen.

Amtliche Quellen und Überprüfung

Diese Seite wird unter der redaktionellen Verantwortung von Mickaël LOC für Financial Services Luxembourg veröffentlicht (Niederlassungsgenehmigung 10077274). Die genannten Regeln sind bei den zuständigen Behörden anhand des konkreten Sachverhalts zu prüfen.

Redaktionelle Fassung vom . Beträge und Sätze ändern sich durch Indexierung und Haushaltsgesetze: Prüfen Sie das Datum, bevor Sie sich darauf stützen.

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