Financial Services Luxembourg · Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen
Der vertragliche Rahmen unserer Aufträge: Vertragsschluss, Preise, Zahlung, Haftung, Beendigung und die besonderen Rechte von Kunden, die Verbraucher sind.
Deutsche Übersetzung vom
1. Gegenstand und Anwendungsbereich
Diese Bedingungen regeln die von Financial Services Luxembourg SARL-S, nachfolgend „Büro“, gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person, die das Büro beauftragt, nachfolgend „Kunde“, erbrachten Leistungen.
Sie gelten, soweit die Auftragsvereinbarung keine abweichende Regelung enthält. Bei Widersprüchen geht die Auftragsvereinbarung diesen Bedingungen vor. Diese Bedingungen gehen ihrerseits sämtlichen vom Kunden stammenden Dokumenten vor, insbesondere dessen eigenen Einkaufsbedingungen, deren Geltung das Büro ausdrücklich ausschließt.
Beruft sich das Büro nicht auf eine Klausel, bedeutet dies keinen Verzicht darauf, sich später auf diese Klausel zu berufen.
2. Identität des Dienstleisters
Financial Services Luxembourg SARL-S, 142 Boulevard de la Pétrusse, L-2330 Luxembourg, Luxemburg. RCS B213987 · MwSt.-Nr. LU29299810. Vom Wirtschaftsministerium erteilte Niederlassungsgenehmigungen 10077274/0 (Buchhalter) und 10077274/2 (Hilfstätigkeiten im Rahmen des Berufs des Steuer- und Wirtschaftsberaters, expert-comptable).
Kontakt: contact@financialservices.lu, +352 661 198 544.
3. Art der Leistungen
Das Büro ist als zugelassener Buchhalter tätig. Es führt die Buchhaltung, erstellt Jahresabschlüsse sowie steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Erklärungen, begleitet die Gründung und die laufenden Angelegenheiten von Gesellschaften und erbringt die damit verbundenen Beratungsleistungen.
Das Büro führt keine gesetzlichen Abschlussprüfungen durch und erteilt keine Bestätigungen, die zugelassenen Abschlussprüfern (réviseurs d’entreprises agréés) vorbehalten sind. Erfordert ein Auftrag eine solche Tätigkeit oder die Mitwirkung eines Notars, Rechtsanwalts oder zugelassenen Domizilierungsdienstleisters, verweist das Büro den Kunden an den befugten Fachmann, der unmittelbar mit dem Kunden einen Vertrag schließt.
Die durch die Rechner der Website erstellten Schätzungen sind unverbindlich und stellen weder einen Kostenvoranschlag noch ein Angebot dar.
4. Vertragsschluss
Für jeden Auftrag wird zunächst ein schriftlicher Kostenvoranschlag und anschließend eine von beiden Parteien unterzeichnete Auftragsvereinbarung erstellt. Der Vertrag kommt am Tag der letzten Unterschrift zustande.
Die auf der Website angegebenen Preise sind Richtwerte und verstehen sich ohne Steuern. Sie stellen kein Angebot dar, sondern dienen vor einem Austausch als Orientierung zur Größenordnung. Ein als zeitlich befristet angekündigter Nachlass beginnt mit der Übergabe des schriftlichen Kostenvoranschlags.
Die Aufnahme der Geschäftsbeziehung setzt die Zusammenstellung einer vollständigen Sorgfaltspflichtakte im Sinne der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung voraus. Vor ihrer vollständigen Zusammenstellung darf das Büro keinerlei Arbeiten beginnen. Diese Voraussetzung ist auch bei dringenden Vorgängen nicht verhandelbar.
5. Preise und Anpassung
Die Vergütung wird je nach Auftragsvereinbarung nach tatsächlichem Zeitaufwand zum geltenden Stundensatz, als Pauschale oder als monatlicher Honorarvorschuss festgelegt. Sämtliche Beträge verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden luxemburgischen Satz.
Für Rechnung des Kunden entstandene Kosten und Auslagen, insbesondere Registrierungsgebühren, Veröffentlichungskosten, Notarhonorare und Bankgebühren, werden in ihrer tatsächlichen Höhe weiterberechnet.
Die Preise können einmal jährlich mit einer schriftlichen Vorankündigung von zwei Monaten angepasst werden. Lehnt der Kunde die Anpassung ab, kann er den Auftrag innerhalb dieser Frist ohne Entschädigungszahlung beenden.
Arbeiten, die über den in der Auftragsvereinbarung beschriebenen Umfang hinausgehen, bedürfen eines ergänzenden, vor der Ausführung angenommenen Kostenvoranschlags.
6. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern die Rechnung oder die Auftragsvereinbarung nichts Abweichendes bestimmt.
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern entstehen bei jedem Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne Mahnung Verzugszinsen zu dem im geänderten Gesetz vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen vorgesehenen Satz sowie eine Pauschale von 40 EUR für Beitreibungskosten. Der Ersatz tatsächlich entstandener Kosten bleibt hiervon unberührt.
Das Büro kann eine solidarische Bürgschaft zur Absicherung der Honorare verlangen, wenn die Gesellschaft neu gegründet wurde und keine Bankhistorie besitzt, wenn die leitende Person außerhalb der Europäischen Union wohnt oder nach einem Zahlungsvorfall. Der Betrag ist auf den jährlichen Honorarvorschuss begrenzt. Die Freigabe erfolgt nach zwölf Monaten regelmäßiger Zahlungen.
Bleibt eine Zahlung trotz einer fünfzehn Tage lang erfolglos gebliebenen Mahnung aus, kann das Büro seine Leistungen nach schriftlicher Unterrichtung des Kunden aussetzen. Die Aussetzung entbindet das Büro nicht von den gesetzlichen Pflichten, die ihm hinsichtlich laufender Vorgänge obliegen.
7. Pflichten des Kunden
- Sämtliche erforderlichen Unterlagen, Informationen und Nachweise rechtzeitig übermitteln und Anfragen des Büros innerhalb der angekündigten Fristen beantworten.
- Die Richtigkeit, Wahrhaftigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Informationen gewährleisten. Das Büro arbeitet auf Grundlage der bereitgestellten Angaben und unterliegt keiner allgemeinen Verpflichtung, deren Wahrheitsgehalt zu prüfen.
- Jede Änderung der Beteiligungsverhältnisse, Tätigkeit, Geschäftsleitung oder wirtschaftlich berechtigten Person unverzüglich mitteilen.
- Die gesetzlichen Fristen einhalten, für die der Kunde weiterhin verantwortlich bleibt, insbesondere für die Hinterlegung der Jahresabschlüsse und die regelmäßigen Erklärungen.
- Einen einzigen Ansprechpartner benennen, der zur Freigabe der Arbeiten befugt ist.
8. Pflichten und Haftung des Büros
Das Büro schuldet eine sorgfältige Tätigkeit, keinen bestimmten Erfolg. Es führt seine Aufträge mit der Sorgfalt, Fachkunde und Unabhängigkeit aus, die von einem Angehörigen seines Fachgebiets erwartet werden.
Eine Haftung setzt ein nachgewiesenes Verschulden voraus und ist auf unmittelbare und vorhersehbare Schäden begrenzt. Ausgeschlossen sind mittelbare Schäden, insbesondere Betriebsausfälle, der Verlust einer Chance, geschäftliche Nachteile und Rufschäden.
Außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Verhalten ist der vom Büro für einen Auftrag geschuldete Ersatz auf die tatsächlich vereinnahmten Honorare ohne Steuern für diesen Auftrag in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis begrenzt.
Das Büro haftet weder für die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Kunden noch für Verzögerungen aufgrund verspätet übermittelter Unterlagen oder für Entscheidungen, die der Kunde entgegen einer schriftlichen Empfehlung des Büros trifft.
Jede Beanstandung muss innerhalb von sechs Monaten ab Entdeckung des zugrunde liegenden Sachverhalts schriftlich geltend gemacht werden. Diese Frist entspricht derjenigen in der Auftragsvereinbarung.
9. Laufzeit, Beendigung und Übergabe der Unterlagen
Wiederkehrende Aufträge laufen bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres und verlängern sich anschließend stillschweigend jeweils um ein Geschäftsjahr. Jede Partei kann sie schriftlich per Einschreiben oder per E-Mail mit Empfangsbestätigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden. Die Beendigung wird zum Geschäftsjahresende wirksam. Bei dieser Beendigung zum vereinbarten Ablauf fällt keine Entschädigungszahlung an.
Beendet der Kunde den Auftrag vor dem Geschäftsjahresende oder ohne Einhaltung der Kündigungsfrist, zahlt er dem Büro eine pauschale Beendigungsentschädigung in Höhe von drei monatlichen Honorarvorschüssen ohne Steuern. Sie wird auf Grundlage des zuletzt angeforderten monatlichen Honorarvorschusses berechnet und ist bei Zugang der Beendigungsmitteilung fällig. Sie gleicht den Wegfall der Kündigungsfrist aus und umfasst den Abschluss der Buchhaltung zum Austrittsdatum, den Datenexport und die Übergabe an den Nachfolger. Die Honorare für bis zum Wirksamkeitsdatum ausgeführte Arbeiten sowie bereits begonnene Leistungen außerhalb des Honorarvorschusses bleiben zusätzlich geschuldet.
Die Entschädigung entfällt ausschließlich in folgenden drei Fällen: Kündigung durch den Kunden wegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Büros im Sinne des folgenden Absatzes; schriftliche Ablehnung einer anderen Preisanpassung als einer Indexierung innerhalb der für die Anpassung geltenden Vorankündigungsfrist (Artikel 5); Auflösung oder Liquidation des Kunden, wenn das Büro mit der Liquidation beauftragt wird. Die Einstellung oder Verringerung der Tätigkeit, das Ruhenlassen der Gesellschaft, ein Wechsel der Geschäftsleitung oder der Gesellschafter sowie die Wahl eines anderen Dienstleisters befreien nicht von dieser Entschädigung.
Jede Partei kann bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung der anderen Partei ohne Kündigungsfrist kündigen, wenn die Verletzung nicht innerhalb von fünfzehn Tagen nach einer per Einschreiben versandten Aufforderung behoben wurde.
Als schwerwiegende Pflichtverletzung des Büros gelten ausschließlich: der Verlust seiner Niederlassungsgenehmigung oder die Einstellung seiner Tätigkeit; die unterlassene fristgerechte Einreichung einer Erklärung oder der Jahresabschlüsse trotz vollständiger, innerhalb der vereinbarten Fristen übermittelter Unterlagen, sofern dadurch gegen den Kunden eine endgültige finanzielle Sanktion verhängt wurde; die nachgewiesene Offenlegung vertraulicher Informationen außerhalb gesetzlich vorgeschriebener Meldungen. Eine Erinnerung, Mahnung oder Mitteilung einer Verwaltung, eine durch verspätete oder unvollständige Unterlagen verursachte Verzögerung, eine unterschiedliche buchhalterische oder steuerliche Beurteilung, eine Verzögerung der Verwaltung oder eine Aussetzung wegen ausstehender Zahlung stellen keine solche Pflichtverletzung dar.
Als schwerwiegende Pflichtverletzung des Kunden gelten ausschließlich: die Nichtzahlung von zwei monatlichen Honorarvorschüssen oder einer Rechnung außerhalb des Honorarvorschusses; die Nichtübermittlung von Buchhaltungsunterlagen oder Informationen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten; die Übermittlung unrichtiger Informationen oder das Verschweigen einer wirtschaftlich berechtigten Person, eines Geschäftsvorfalls, eines Kontos oder einer Tätigkeit; ein kollektives Verfahren (procédure collective) oder eine nicht dem Büro übertragene Auflösung. Eine vom Büro aufgrund der Vorschriften zur Geldwäschebekämpfung beschlossene Beendigung der Geschäftsbeziehung gilt als Kündigung wegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Kunden.
Erfolgt die Kündigung wegen einer Pflichtverletzung des Kunden, ist die im vorstehenden Absatz genannte Entschädigung zusätzlich zu den fälligen Beträgen geschuldet. Erfolgt sie wegen einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Büros, schuldet der Kunde lediglich die Honorare für bereits ausgeführte Arbeiten.
Nach Beendigung des Auftrags übergibt das Büro dem Kunden oder dem benannten Nachfolger innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen nach dem Wirksamkeitsdatum und vorbehaltlich der Begleichung fälliger Honorare die dem Kunden gehörenden Unterlagen sowie Saldenliste, Hauptbuch, Journale und eingereichte Erklärungen in einem nutzbaren Format. Das Büro behält Kopien der gesetzlich aufzubewahrenden Dokumente. Die technische Einrichtung des Vorgangs beim Nachfolger geht nicht zulasten des Büros.
10. Kunden als Verbraucher: Widerrufsrecht
Dieser Abschnitt gilt ausschließlich für Kunden, die zu Zwecken außerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit handeln, sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wird.
Diese Kunden haben vierzehn Kalendertage Zeit, den Vertrag ohne Angabe von Gründen und ohne andere als die nachstehend vorgesehenen Kosten zu widerrufen. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsschlusses.
Zur Ausübung dieses Rechts genügt es, vor Ablauf der Frist eine eindeutige Erklärung per E-Mail an contact@financialservices.lu oder per Post an 142 Boulevard de la Pétrusse, L-2330 Luxembourg, Luxemburg, zu senden. Das nachstehende Musterformular kann verwendet werden, ist aber nicht verpflichtend.
Verlangt der Kunde ausdrücklich einen Beginn der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist, schuldet er einen verhältnismäßigen Betrag für die bis zu seinem Widerruf erbrachten Leistungen. Wurde die Dienstleistung während der Frist auf seinen ausdrücklichen Wunsch vollständig erbracht und hat er zuvor anerkannt, dass er sein Widerrufsrecht mit der vollständigen Erbringung verliert, kann dieses Recht nicht mehr ausgeübt werden.
Das Büro erstattet erhaltene Beträge, gegebenenfalls vermindert um den vorstehend genannten verhältnismäßigen Betrag, spätestens vierzehn Tage nach der Mitteilung des Widerrufs über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde verwendet hat.
Muster-Widerrufsformular
An Financial Services Luxembourg SARL-S, 142 Boulevard de la Pétrusse, L-2330 Luxembourg, Luxemburg, contact@financialservices.lu.
Hiermit widerrufe ich den von mir geschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: [Art der Dienstleistung]. Bestellt am: [Datum]. Name des Verbrauchers: [Name]. Anschrift des Verbrauchers: [Anschrift]. Unterschrift (nur bei einer Mitteilung auf Papier). Datum: [Datum].
11. Beschwerden und Mediation
Beschwerden sind schriftlich an contact@financialservices.lu zu richten. Das Büro bestätigt ihren Eingang innerhalb von fünf Arbeitstagen und antwortet inhaltlich innerhalb eines Monats.
Wird keine zufriedenstellende Lösung gefunden, kann sich der Kunde als Verbraucher innerhalb eines Jahres nach seiner schriftlichen Beschwerde kostenlos an den Service national du Médiateur de la consommation wenden (mediateurconsommation.lu).
12. Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
Das Büro unterliegt unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen dem Berufsgeheimnis. Es gibt keine Informationen über den Kunden weiter, es sei denn, der Kunde hat zugestimmt, eine gesetzliche oder regulatorische Verpflichtung besteht oder eine befugte Behörde verlangt die Auskunft.
Die Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichten das Büro zu Meldungen, denen das Berufsgeheimnis nicht entgegensteht und über die der Kunde nicht informiert werden darf.
Der Kunde verpflichtet sich, die vom Büro überlassenen Methoden, Werkzeuge und Dokumentvorlagen nicht offenzulegen.
13. Geistiges Eigentum
Die vom Büro entwickelten Vorlagen, Werkzeuge, Methoden und Arbeitsergebnisse bleiben sein Eigentum. Der Kunde erhält ein internes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Zwecke seiner eigenen Geschäftstätigkeit.
Die für Rechnung des Kunden erstellten Buchhaltungs- und Steuerunterlagen gehören dem Kunden.
14. Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird in unserer Datenschutzerklärung beschrieben, die Bestandteil dieser Bedingungen ist.
15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Pflichtverletzung, die durch ein Ereignis außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle verursacht wurde und von ihr nicht vermieden werden konnte. Die verhinderte Partei informiert die andere unverzüglich. Dauert die Verhinderung länger als sechzig Tage, kann jede Partei ohne Entschädigungszahlung kündigen.
16. Anwendbares Recht und gerichtliche Zuständigkeit
Diese Bedingungen unterliegen luxemburgischem Recht.
Für sämtliche Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Luxemburg zuständig. Diese Klausel entzieht Kunden, die Verbraucher sind, nicht das Recht, das Gericht ihres Wohnsitzes anzurufen, soweit die europäischen Zuständigkeitsregeln dies vorsehen.
17. Teilunwirksamkeit und Änderung
Wird eine Bestimmung für nichtig oder unanwendbar erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die entfallende Bestimmung wird durch eine Regelung mit gleichwertiger wirtschaftlicher Wirkung ersetzt.
Das Büro kann diese Bedingungen ändern. Anwendbar ist die am Tag der Unterzeichnung der Auftragsvereinbarung geltende Fassung. Fassung vom 2026-10-22.