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Steuern, Mehrwertsteuer und Lohnabrechnung in Luxemburg

Steuererklärungen, Mehrwertsteuer, Lohnabrechnung und steuerliche Anreize zum richtigen Zeitpunkt und mit dem richtigen Satz.

Kurzüberblick

Dieser Bereich umfasst sämtliche Erklärungspflichten: Unternehmenssteuern, Steuererklärungen natürlicher Personen, Mehrwertsteuer sowie Lohnabrechnung und CCSS. Hinzu kommen weiterführende steuerliche Instrumente wie Verrechnungspreise, das IP-Regime und konzerninterne Finanzierung. Ziel sind die Einhaltung der Vorschriften und eine kontrollierte steuerliche Gestaltung.

Aktienoptionen junger innovativer Unternehmen sind Gegenstand des Gesetzentwurfs Nr. 8782: zum Leitfaden über die Besteuerung von Aktienoptionen und die RTS-Pflichten.

Welcher steuerliche Schritt passt zu Ihrer Situation?

Sie beginnen Ihre Tätigkeit und benötigen eine Mehrwertsteuernummer: Die Mehrwertsteuerregistrierung erläutert Schwellenwerte, Fristen und die Kleinunternehmerbefreiung. Sie sind bereits registriert und reichen regelmäßig Erklärungen ein: Die Mehrwertsteuererklärung behandelt Abgabehäufigkeit, eCDF und Termine. Sie beschäftigen Personal: Die Lohnabrechnung umfasst Abrechnungen, CCSS und Quellensteuer.

Sie suchen einen Ansprechpartner für den gesamten Bereich: Die Seite zur steuerlichen Betreuung in Luxemburg beschreibt Erklärungen, Abwägungen und den Austausch mit der Verwaltung. Die Steuererklärung für Gesellschaften erläutert IRC, ICC und Vermögensteuer. Geschäftsführer finden ihren eigenen Ablauf bei der Steuererklärung für natürliche Personen.

Was dieser Bereich mit den anderen Bereichen abstimmt

Erklärungen setzen eine aktuelle Buchhaltung voraus: Der Buchhalter in Luxemburg bildet die Grundlage. Die Jahresabschlüsse bestimmen den Abschlusskalender, von dem die Steuererklärungen abhängen. Weiterführende Instrumente wie Verrechnungspreise und das IP-Regime werden jeweils auf einer eigenen Seite erläutert.

Kontrollierte steuerliche Gestaltung: Verrechnungspreise und IP-Regime

Über die Erfüllung der Pflichten hinaus umfasst dieser Bereich weiterführende steuerliche Instrumente: die Dokumentation von Verrechnungspreisen, die Begünstigung geistigen Eigentums durch die IP-Box und konzerninterne Finanzierung. Ziel ist eine kontrollierte Gestaltung, die sich gegenüber Verwaltung und Banken begründen lässt.

Leistungen in diesem Bereich

Werkzeuge und Leitfäden dieses Fachbereichs

Ein Vorhaben im Bereich „Steuern, Mehrwertsteuer und Lohnabrechnung“?

Erste Antwort innerhalb von 24 Arbeitsstunden durch eine namentlich benannte Ansprechperson. Verbindliches Angebot innerhalb von 48 Arbeitsstunden nach Festlegung des Leistungsumfangs. NDA auf Anfrage vor der Übermittlung vertraulicher Unterlagen.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Unternehmenssteuer in Luxemburg?

Der Gesamtsteuersatz für Unternehmen in Luxemburg-Stadt setzt sich aus der Körperschaftsteuer, dem Beitrag zum Beschäftigungsfonds und der kommunalen Gewerbesteuer zusammen. Wir berechnen Ihre effektive Belastung anhand Ihrer Situation.

Was ist das luxemburgische IP-Regime?

Das IP-Regime, auch IP-Box genannt, ist eine Begünstigung, die qualifizierte Nettoerträge aus bestimmten Rechten des geistigen Eigentums teilweise von der Steuer befreit. Sie setzt wirtschaftliche Substanz und einen entsprechenden Zusammenhang nach dem Nexus-Ansatz voraus.

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