Fonds, 03

Nettoinventarwert in Luxemburg: NAV-Grundlagen, Bewertung und Reporting.

Der Nettoinventarwert bestimmt den Wert je Anteil oder Anleger eines Fonds zu einem bestimmten Stichtag. Berechnung und Veröffentlichung obliegen dem zugelassenen Zentralverwalter. FSL bereitet die zugrunde liegenden Buchhaltungsdaten, Abstimmungen und Kontrollen in der durch Ihre Dokumente vorgesehenen Häufigkeit vor. Financial Services Luxembourg erbringt buchhalterische Leistungen für geeignete Rechtsträger unter Berücksichtigung ihrer Einordnung und der beruflichen Schwellenwerte. NAV-Berechnung, OGA-Verwaltung und vorbehaltene Tätigkeiten bleiben befugten Leistungserbringern übertragen; Rechtsberatung und notarielle Handlungen obliegen den zuständigen Berufsträgern.

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Einordnung

Der Nettoinventarwert eines Fonds in Luxemburg, auch NAV, VNI oder VNL genannt, entspricht dem Wert der Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten an einem Bewertungsstichtag, bezogen auf den einzelnen Anteil oder Anleger. Die Berechnung folgt den Bewertungsregeln des Prospekts oder der Gründungsdokumente. Der NAV ist maßgeblich für Zeichnungen, Rücknahmen und das Performancereporting.

Begriffe der Fondsbuchhaltung

NAV (Nettoinventarwert)

Der Nettoinventarwert entspricht dem Wert der Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des Fonds nach dessen Bewertungsregeln. Der NAV je Anteil wird gemäß den Fondsunterlagen bestimmt. Die offizielle Berechnung ist eine Funktion der OGA-Administration, die befugten Unternehmen vorbehalten ist.

Weiterführende Informationen: Fondsbuchhaltung, AIFM und Verwaltungsgesellschaft, Fondsdienstleistungen und Kapitalkonten einer SCSp.

Die wesentlichen Punkte

  • Die Bewertungsrichtlinie liegt in der Verantwortung des AIFM; der zugelassene Zentralverwalter berechnet den NAV. FSL bereitet die Buchhaltungsgrundlagen vor.
  • Bei Fonds mit privaten Vermögenswerten erfolgt die NAV-Ermittlung je nach Fonds monatlich bis halbjährlich.
  • Die Grundlagen jedes NAV werden für die Abschlussprüfung dokumentiert und abgestimmt.

Für wen

  • Fonds für Private Equity, Venture Capital, private Kredite und Immobilien
  • AIFM oder Zentralverwalter mit Bedarf an buchhalterischer Unterstützung vor der NAV-Berechnung
  • Initiatoren, die verlässliche und dokumentierte NAV-Grundlagen benötigen

Unsere Leistungen

  • Vorbereitung der NAV-Grundlagen in der erforderlichen Häufigkeit
  • Abstimmung von Bankkonten, Positionen und Verpflichtungen
  • Kapitalkonten je Anleger und Performancereporting
  • Dokumentation der Bewertungsrichtlinie in Abstimmung mit dem AIFM

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Häufige Fragen

Wer trägt die Verantwortung für die Bewertung?

Die Bewertungsfunktion obliegt dem AIFM, die NAV-Berechnung dem zugelassenen Zentralverwalter. Financial Services Luxembourg bereitet die zugrunde liegenden Buchhaltungsdaten und Abstimmungen anhand der festgelegten Bewertungsrichtlinie vor.

Wie häufig erfolgt die Ermittlung?

Die Fondsdokumente legen die Häufigkeit fest. Bei privaten Vermögenswerten ist sie häufig vierteljährlich, je nach Fall auch monatlich oder halbjährlich.

Erstellen Sie Kapitalkonten für einzelne Anleger?

Ja, mit Kapitalabrufen, Ausschüttungen und individuellem Performancereporting.

Amtliche Quellen und Überprüfung

Diese Seite wird unter der redaktionellen Verantwortung von Mickaël LOC für Financial Services Luxembourg veröffentlicht (Niederlassungsgenehmigung 10077274). Die genannten Regeln sind bei den zuständigen Behörden anhand des konkreten Sachverhalts zu prüfen.

Redaktionelle Fassung vom . Beträge und Sätze ändern sich durch Indexierung und Haushaltsgesetze: Prüfen Sie das Datum, bevor Sie sich darauf stützen.

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