Regulatorische Anforderungen, 05

CRS und FATCA in Luxemburg, automatischer Informationsaustausch.

Financial Services Luxembourg übernimmt CRS- und FATCA-Meldungen: Einstufung der Gesellschaft, Sorgfaltsprüfung der Konten und Einreichung der Meldungen. Wir führen den Meldeprozess durch. Rechtliche Fragen werden mit Ihrem Berater abgestimmt. FSL übernimmt Reporting und operative Compliance; reglementierte Rechtsberatung und Zulassungsverfahren bei der CSSF werden mit unseren Partneranwälten abgestimmt.

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Einordnung

CRS und FATCA sind die beiden in Luxemburg angewandten Systeme zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. CRS ist ein OECD-Standard, der durch die Richtlinie 2014/107/EU, auch DAC2 genannt, umgesetzt wurde. FATCA ist eine US-amerikanische Regelung, die auf Grundlage eines zwischenstaatlichen Abkommens angewandt wird. Eine luxemburgische Finanzinstitution meldet die betroffenen Konten jährlich an die Administration des contributions directes.

Rechtliche Grundlage

CRS: Richtlinie 2014/107/EU (DAC2), in Luxemburg durch das Gesetz vom 18. Dezember 2015 umgesetzt. FATCA: zwischenstaatliches Abkommen zwischen Luxemburg und den Vereinigten Staaten, Gesetz vom 24. Juli 2015. Meldungen über die Plattform der ACD.

Weiterführende Informationen: ein Bankkonto eröffnen und zugelassener Buchhalter in Luxemburg.

Die wesentlichen Punkte

  • CRS und FATCA verlangen jährliche Meldungen der meldepflichtigen Finanzkonten.
  • Die richtige Einstufung der Gesellschaft ist der entscheidende Schritt.
  • Financial Services Luxembourg übernimmt Sorgfaltsprüfung und Einreichung; rechtliche Fragen werden abgestimmt.

Für wen

  • Fonds, SOPARFI und als Finanzinstitutionen eingestufte Gesellschaften
  • Family Offices und vermögensverwaltende Holdings
  • Gesellschaften mit meldepflichtigen Finanzkonten

Unsere Leistungen

  • CRS-/FATCA-Einstufung der Gesellschaft
  • Sorgfaltsprüfung der Konten und Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit
  • Vorbereitung und Einreichung der Meldungen bei der ACD
  • Überwachung der jährlichen Pflichten

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Häufige Fragen

Ist meine Gesellschaft eine Finanzinstitution?

Das hängt von ihrer Tätigkeit und Struktur ab. Auch ein Fonds oder eine vermögensverwaltende Holding kann darunterfallen. Wir nehmen die CRS-/FATCA-Einstufung vor, um Ihre Pflichten festzustellen.

Wie häufig muss gemeldet werden?

Die Meldung erfolgt jährlich über die Plattform der ACD nach einer Sorgfaltsprüfung der Konten. Wir betreuen die Fristen.

Amtliche Quellen und Überprüfung

Diese Seite wird unter der redaktionellen Verantwortung von Mickaël LOC für Financial Services Luxembourg veröffentlicht (Niederlassungsgenehmigung 10077274). Die genannten Regeln sind bei den zuständigen Behörden anhand des konkreten Sachverhalts zu prüfen.

Redaktionelle Fassung vom . Beträge und Sätze ändern sich durch Indexierung und Haushaltsgesetze: Prüfen Sie das Datum, bevor Sie sich darauf stützen.

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