Financial Services Luxembourg · zugelassener Buchhalter · Niederlassungsgenehmigung 10077274 · RCS B213987

15 TAGE KOSTENLOS TESTEN Ohne Kreditkarte · Luxemburgische Mehrwertsteuer bereits eingerichtet

Rechnungssoftware Luxemburg: Rechnungen in zwei Minuten,
konform mit Mehrwertsteuer und Peppol.

Die meisten Rechnungsprogramme enden bei der Rechnung. Diese geht anschließend an den Buchhaltungsdienstleister, der alles erneut erfasst und Ihnen die Arbeitsstunden berechnet. Bei FSL nutzen Rechnungsstellung und Buchhaltung dieselbe Datenbank: Was Sie ausstellen, ist bereits gebucht. Pflichtangaben, vier Mehrwertsteuersätze und Peppol-Format sind vom ersten Tag an enthalten.

Luxemburgische Pflichtangaben Mehrwertsteuer 17, 14, 8 und 3 % Innergemeinschaftliches Reverse-Charge-Verfahren Peppol-Rechnung direkt im System Automatische Mahnungen Keine erneute Erfassung in der Buchhaltung
2Min.Bis zur Ausstellung Ihrer
ersten Rechnung
0€Fünfzehn Tage lang,
ohne Kreditkarte
4Luxemburgische Mehrwertsteuersätze
bereits konfiguriert
149€Danach pro Monat,
einschließlich Buchhaltung
Frage 01

Welche Angaben sind auf einer Rechnung in Luxemburg vorgeschrieben?

Eine gültige luxemburgische Rechnung enthält Ihre vollständigen Unternehmensangaben mit RCS- und Mehrwertsteuernummer, die Angaben zum Kunden, eine lückenlose fortlaufende Nummer, das Ausstellungsdatum, eine genaue Leistungsbeschreibung, den Nettopreis, den Mehrwertsteuersatz und Steuerbetrag je Satz sowie den zu zahlenden Gesamtbetrag. Bei einem innergemeinschaftlichen Umsatz kommen die Mehrwertsteuernummer des Kunden und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers hinzu. Diese Angaben können sich ändern. Prüfen Sie die geltende Fassung auf guichet.lu, bevor Sie Ihre Vorlagen flächendeckend einsetzen.

Ihre Unternehmensangaben

01

Exakter eingetragener Firmenname, Rechtsform, Anschrift des Sitzes, RCS-Registrierungsnummer und Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer. Fehlt die Mehrwertsteuernummer, verliert Ihr Kunde sein Vorsteuerabzugsrecht.

  • Firmenname
  • Rechtsform
  • Gesellschaftssitz
  • RCS-Nummer
  • Mehrwertsteuernummer
  • Kontaktdaten

Nummerierung

02

Eine eindeutige Nummer aus einer oder mehreren Nummernreihen identifiziert jede Rechnung zweifelsfrei. Eine stornierte Rechnung wird nicht gelöscht, sondern durch eine Gutschrift mit eigener Nummer berichtigt. Eine widersprüchliche oder unzureichend dokumentierte Nummerierung kann bei einer Prüfung Fragen aufwerfen, wenn der Prüfpfad für Stornierungen fehlt.

  • Lückenlose Folge
  • Chronologisch
  • Ohne Duplikate
  • Nummerierte Gutschrift
  • Ausstellungsdatum
  • Lieferdatum

Beträge und Mehrwertsteuer

03

Genaue Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, Menge, Nettoeinzelpreis, nach Steuersätzen aufgeteilte Bemessungsgrundlage, jeweiliger Mehrwertsteuersatz und Steuerbetrag sowie anschließend der Bruttogesamtbetrag. Bei Steuerbefreiung oder Steuerschuldnerschaft des Empfängers muss der entsprechende gesetzliche Hinweis erscheinen.

  • Beschreibung
  • Nettobasis je Steuersatz
  • Angewandter Steuersatz
  • Mehrwertsteuerbetrag
  • Bruttogesamtbetrag
  • Gesetzlicher Hinweis
Amtliche Quelle. Die Pflichtangaben, Steuerbefreiungen und Regeln zur Steuerschuldnerschaft des Empfängers finden Sie auf der Seite „Rechnung“ von guichet.lu und bei der Administration de l'enregistrement. Da sich diese Regeln ändern können, ist diese Seite als Zusammenfassung und nicht als verbindlicher Referenztext zu verstehen.
Frage 02

Dürfen Rechnungen mit Word oder Excel erstellt werden in Luxemburg?

Ein ausdrückliches Verbot besteht nicht, doch drei konkrete Risiken zeigen sich schnell. Schon beim Duplizieren oder Löschen einer Datei wird die Nummerierung widersprüchlich, ohne jede Spur der Stornierungen. Die Mehrwertsteuer wird manuell berechnet, und falsche Steuersätze bleiben bis zur Prüfung unbemerkt. Außerdem ist kein FAIA-Export möglich. Verlangt die Verwaltung diesen, müssen Sie Ihre Buchhaltung von Hand rekonstruieren.

Rechnungsstellung mit Tabellenkalkulation

Was am Ende teuer wird

  • Widersprüchliche Nummerierung ab der ersten Stornierung
  • Manuell eingegebener Mehrwertsteuersatz, unsichtbare Fehler
  • Keine Erkennung unbezahlter Rechnungen
  • Vergessene Mahnungen, sinkende Liquidität
  • Vollständige Neuerfassung beim Buchhaltungsdienstleister, nach Stunden berechnet
  • Kein FAIA-Export bei einer Prüfung
  • Zehnjährige Archivierung nicht gewährleistet
Rechnungsstellung mit Odoo und FSL

Was Sie gewinnen

  • Gesperrte Nummernfolge, automatisch verwaltete Gutschriften
  • Vier vorkonfigurierte luxemburgische Steuersätze
  • Überwachung offener Forderungen in Echtzeit
  • Konfigurierbare automatische Mahnungen
  • Buchung bei Ausstellung erzeugt, keine Neuerfassung
  • FAIA-Export auf Anfrage verfügbar
  • Archivierung mit Zeitstempel über zehn Jahre
Frage 03

Welcher Mehrwertsteuersatz gilt für Ihre luxemburgischen Rechnungen?

In Luxemburg gelten vier Sätze: 17 % als Normalsatz, 14 % als Zwischensatz, 8 % als ermäßigter und 3 % als stark ermäßigter Satz. Bei einem gewerblichen Kunden in einem anderen Mitgliedstaat gilt nach Prüfung seiner Mehrwertsteuernummer in VIES das Reverse-Charge-Verfahren; die Rechnung enthält den entsprechenden Hinweis. Die den jeweiligen Sätzen zugeordneten Waren- und Dienstleistungskategorien können sich ändern. Prüfen Sie sie vor der Anwendung bei der Verwaltung.

Situation
Steuersatz
Behandlung auf der Rechnung
Zu beachten
Luxemburgischer KundeGewöhnliche Leistung oder Verkauf
17 %
Mehrwertsteuer regulär berechnetNettobasis, Satz, Mehrwertsteuerbetrag, Bruttogesamtbetrag
Prüfen, ob für Ihre Tätigkeit ein ermäßigter Satz gilt
Kategorien mit ermäßigten SätzenJe nach Art der Ware oder Dienstleistung
14, 8, 3 %
Aufteilung nach SteuersatzEine Zeile Bemessungsgrundlage je angewandtem Satz
Die Listen begünstigter Waren sind abschließend und veränderlich
Gewerblicher Kunde in der EUIn VIES gültige Mehrwertsteuernummer
0 %
Steuerschuldnerschaft des EmpfängersGesetzlicher Hinweis und Mehrwertsteuernummer des Kunden erforderlich
VIES vor Ausstellung prüfen und Nachweis aufbewahren
Privatperson in der EUFernverkauf von Waren oder Dienstleistungen
OSS
Steuersatz des KundenlandsOberhalb der jährlichen Schwelle von 10 000 €
Gesonderte vierteljährliche OSS-Erklärung
Kunde außerhalb der UnionAusfuhr von Waren oder Dienstleistungen
0 %
SteuerbefreiungBefreiungshinweis und Ausfuhrnachweis
Ausfuhrnachweise aufbewahren
Die Konfiguration erledigt die Arbeit für Sie

In einer von FSL konfigurierten Datenbank wird der Steuersatz automatisch nach Land und Status des Kunden angewandt. Sie wählen keinen Steuersatz mehr, sondern einen Kunden. Sonderfälle werden beim monatlichen Abschluss weiterhin manuell von einem zugelassenen Buchhalter geprüft. Einzelheiten auf unserer Seite Mehrwertsteuer und eCDF-Erklärung in Odoo.

FRAGE 04

Warum kostet die Trennung von Rechnungsstellung und Buchhaltung doppelt?

Ein eigenständiges Rechnungsprogramm erzeugt ein PDF. Ihr Buchhaltungsdienstleister muss es anschließend in seiner eigenen Software erneut erfassen und berechnet Ihnen diese Zeit. Bei fünfzig Rechnungen im Monat bedeutet diese Neuerfassung mehrere monatliche Arbeitsstunden, die Sie unbemerkt bezahlen. Hinzu kommt eine Verzögerung von ein bis zwei Monaten, bis Sie Ihre tatsächliche Lage kennen. Nutzen Rechnungsstellung und Buchhaltung dieselbe Datenbank, existiert die Buchung bereits bei Ausstellung.

Bei AusstellungDie Buchung
ist bereits erfasst
Bei ZahlungseingangAutomatischer Ausgleich
über die Bank
Am 15. des MonatsMehrwertsteuererklärung
erzeugt statt rekonstruiert
Beim AbschlussKeine nachträgliche
Datenerfassung erforderlich
Wofür Sie nicht mehr bezahlen

Die monatliche Neuerfassung

  • Erfassung der Verkäufeentfällt
  • Manuelle Abstimmungautomatisiert
  • Anfordern fehlender Belegenicht mehr erforderlich
  • Zu korrigierende Mehrwertsteuerdifferenzenvorab vermieden
Was Sie gewinnen

Überblick in Echtzeit

  • Monatsumsatzlaufend aktuell
  • Offene Kundenforderungenund Zahlungsverzug
  • Geschätzte fällige Mehrwertsteuervor dem Termin
  • Liquiditätsplanunganhand bekannter Fälligkeiten
Was manuell bleibt

Wir versprechen keine Zauberei

  • Besondere Mehrwertsteuerfällebeim Abschluss geprüft
  • Abschlussbuchungenmenschliche Arbeit
  • Rückstellungen und Abschreibungenbuchhalterische Beurteilung
  • JahresabschlussVerantwortung des Buchhaltungsdienstleisters
Was Sie behalten

Keine Bindung durch technische Sperren

  • Eigentum an der Datenbankzu 100 % bei Ihnen
  • Vollständiger Exportjederzeit
  • Lizenzen zum Herstellerpreis0 € Marge
  • Zugänge binnen 30 Tagen übergebenkostenlos bei Mandatsende
Unsere Angebote

Was kostet Odoo einschließlich Treuhandbetreuung?

Vier Pakete: vom kostenlosen Test ohne Kreditkarte bis zur Gruppenintegration nach Angebot. Die Einrichtung wird einmalig als feste Pauschale berechnet. Die monatliche Treuhandbetreuung beginnt bei 149 € netto. Auf Odoo-Lizenzen erheben wir keine Provision: Sie werden zum Herstellerpreis ohne Aufschlag weiterberechnet.

Ohne Kreditkarte 01 · Entrepreneur

Testen Sie Odoo 15 Tage lang mit einem an Ihre Datenbank angebundenen zugelassenen Buchhalter.

0 €Kostenloser Test ohne Bindung, mit einem Klick kündbar
anschließend 149 € netto / Monat Bei Fortsetzung monatliche Treuhandbetreuung unter Auftragsvereinbarung: drei Monate Kündigungsfrist

Selbstständige, Gründer und Kleinstunternehmen, die Rechnungen noch mit Word oder Excel erstellen.

  • Odoo-Datenbank eingerichtet am selben Tag
  • Luxemburgischer Kontenrahmen PCN 2020 vorinstalliert
  • Mehrwertsteuer 17 / 14 / 8 / 3 % bereits eingerichtet
  • Zugelassener Buchhalter für die Überwachung eingebunden, während des Tests kostenlos
  • Kostenloses Startgespräch per Video, 30 Minuten
  • Ihre Daten bleiben Ihr Eigentum
Kostenlos starten

Sofortige Einrichtung. Keine Kreditkarte erforderlich.

02 · Starter

Sie nutzen Odoo bereits. Wir lösen die konkreten Probleme.

150 €netto / Stunde, Mindestblock 2 Stunden, Abrechnung nach Nutzung
anschließend 249 € netto / Monat Treuhandbetreuung als Option

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  • Gezielte Termine, Sie bestimmen das Tempo
  • Mehrwertsteuerkonfiguration und eCDF-Erklärung
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  • PSD2-Bankanbindung (BIL, BCEE, BGL, ING)
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Termin innerhalb von 5 Arbeitstagen.

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Geregelte Beendigung: drei Monate Kündigungsfrist gemäß Auftragsvereinbarung.

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Ihr Integrator Ihr eigener oder einer unserer Partner;
er richtet die Instanz ein und wartet sie
+
FSL Zugelassener Buchhalter in derselben Datenbank,
Mehrwertsteuer, eCDF, FAIA und Jahresabschlüsse
=
Eine gemeinsame Umgebung für Software und Buchhaltung,
ohne Abstimmung zwischen drei Beteiligten
Odoo-Lizenzen zum Herstellerpreis ohne Aufschlag. FSL erhält keine Herstellerprovision. Odoo-Preise hängen vom gewählten Tarif, der Nutzerzahl und dem Hosting ab; Odoo.sh verursacht gesonderte Kosten. Odoo berechnet die Lizenzen direkt, oder sie werden zum geltenden Herstellerpreis ohne Aufschlag weiterberechnet. Die Instanz bleibt Ihr Eigentum: Bei Mandatsende übergeben wir sämtliche Zugänge innerhalb von 30 Tagen kostenlos. Für die monatliche Treuhandbetreuung gilt die Auftragsvereinbarung: Beendigung zum Geschäftsjahresende mit drei Monaten schriftlicher Kündigungsfrist ohne Entschädigung; bei vorzeitiger Beendigung eine pauschale Entschädigung in Höhe von drei monatlichen Honorarvorschüssen entsprechend der Kündigungsfrist.
Frage 06

FAQ zur Rechnungssoftware in Luxemburg

Die genannten Steuerregeln verweisen auf amtliche Quellen und können sich ändern.

Welche Angaben sind auf einer Rechnung in Luxemburg vorgeschrieben?

+
Zu den Pflichtangaben einer Rechnung in Luxemburg gehören Ihre vollständigen Unternehmensangaben mit RCS- und Mehrwertsteuernummer, die Angaben zum Kunden, eine fortlaufende Nummer, das Ausstellungsdatum, die Leistungsbeschreibung, der Nettopreis, der Mehrwertsteuersatz und Steuerbetrag je Satz sowie der zu zahlende Gesamtbetrag. Bei einem innergemeinschaftlichen Umsatz kommen die Mehrwertsteuernummer des Kunden und der Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Empfängers hinzu. Prüfen Sie die geltende Fassung auf der Seite „Rechnung“ von guichet.lu.

Dürfen Rechnungen mit Word oder Excel erstellt werden?

+
Die Rechnungsstellung mit Word oder Excel ist nicht ausdrücklich verboten, birgt aber drei Risiken: Die Nummerierung wird widersprüchlich, sobald eine Datei dupliziert oder gelöscht wird, ohne jede Spur der Stornierungen; bei manueller Mehrwertsteuerberechnung bleiben falsche Sätze unbemerkt; und ein FAIA-Export ist bei einer Prüfung nicht möglich, sodass Sie alles manuell rekonstruieren müssen.

Welche Rechnungssoftware ist in Luxemburg am besten?

+
Die beste Rechnungssoftware für Luxemburg hängt von Ihrem Bedarf ab: Wer nur Rechnungen ausstellen muss, kommt mit einem einfachen Programm aus. Ein ERP wie Odoo lohnt sich, sobald Rechnungsstellung und Buchhaltung ohne monatliche Neuerfassung verbunden werden sollen. Der Wendepunkt ist erreicht, wenn Sie Rechnungen mit der Buchhaltung verbinden müssen: Ein getrenntes Programm erfordert dann eine monatliche Neuerfassung beim Buchhaltungsdienstleister, die nach Stunden berechnet wird. Odoo deckt Rechnungsstellung und Buchhaltung in derselben Datenbank ab. FSL richtet eine fünfzehn Tage kostenlose Testdatenbank ein, ohne Kreditkarte.

Was kostet eine Rechnungssoftware in Luxemburg?

+
Ein reines Rechnungsprogramm kostet weniger als ein Angebot mit Buchführung: Sinnvoll ist der Vergleich des abgedeckten Leistungsumfangs. Odoo deckt Rechnungsstellung und Buchhaltung in derselben Datenbank ab; der Lizenzpreis hängt vom Plan und der Nutzerzahl ab. Bei FSL ist der Test fünfzehn Tage kostenlos, danach beginnt die Buchhaltungsbetreuung bei 149 € netto pro Monat, einschließlich Buchführung, Mehrwertsteuererklärungen und Jahresabschluss.

Wie behandle ich die luxemburgische Mehrwertsteuer auf meinen Rechnungen?

+
Für die luxemburgische Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen wenden Sie einen der vier geltenden Sätze an: 17 % Normalsatz, 14 % Zwischensatz, 8 % ermäßigter und 3 % stark ermäßigter Satz. Bei einem gewerblichen Kunden aus einem anderen Mitgliedstaat gilt nach Prüfung seiner Nummer in VIES die Steuerschuldnerschaft des Empfängers. Bei Fernverkäufen an Privatpersonen in der Union kann oberhalb von 10 000 € jährlich das OSS-Verfahren gelten.

Ist die elektronische Rechnung in Luxemburg vorgeschrieben?

+
Die elektronische Rechnung ist in Luxemburg für Lieferanten des öffentlichen Sektors seit dem Gesetz vom 13. Dezember 2021 vorgeschrieben; die gestaffelte Einführung endete am 18. März 2023. Für private B2B-Geschäfte besteht noch keine allgemeine Pflicht, die Entwicklung folgt jedoch dem europäischen ViDA-Rahmen. Der Gesetzentwurf sieht ab dem 1. Januar 2028 eine Empfangspflicht für alle Unternehmen vor; er ist noch nicht verabschiedet und muss vor jeder Aktualisierung erneut geprüft werden. Einzelheiten auf unserer Seite Peppol-Rechnung in Luxemburg.

Wie lange muss ich meine Rechnungen aufbewahren?

+
In Luxemburg müssen Sie Rechnungen und Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahren. Elektronische Archivierung ist zulässig, wenn die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit über den gesamten Zeitraum gewährleistet sind. Ein PDF-Ordner auf einem Arbeitsplatzrechner ohne Datensicherung und Zeitstempel erfüllt diese Voraussetzung nicht zuverlässig.

Kann ich die Rechnungssoftware während des Jahres wechseln?

+
Sie können die Rechnungssoftware während des Jahres wechseln, sofern die Nummerierung lückenlos bleibt: Übernehmen Sie die zuletzt im alten Programm vergebene Nummer und setzen Sie die Folge im neuen fort; dokumentieren Sie den Übergang. FSL übernimmt die Rechnungshistorie des laufenden Geschäftsjahrs, damit die Nummernfolge vollständig nachvollziehbar bleibt.

Welche Frist gilt für die Ausstellung einer Rechnung in Luxemburg?

+
Die Frist für die Ausstellung einer Rechnung zwischen Unternehmen in Luxemburg läuft bis zum 15. Tag des Folgemonats nach Lieferung der Waren oder Erbringung der Dienstleistungen beziehungsweise bis zum Eingang einer früher geleisteten Anzahlung. Eine frühere Ausstellung ist erlaubt. Bei einem Geschäft mit einem Verbraucher muss die Rechnung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Waren oder Abschluss der Arbeiten ausgestellt werden, damit Verzugszinsen verlangt werden können. Einzelheiten auf guichet.lu.

Gelten vereinfachte Angaben bei Rechnungen unter 100 Euro?

+
Für eine Rechnung bis einschließlich 100 Euro brutto gelten vereinfachte Angaben: Ausstellungsdatum, Name und Anschrift des Lieferanten, Menge und Art der Waren oder Dienstleistungen, Preis einschließlich Steuer sowie Mehrwertsteuerbetrag oder die zu seiner Berechnung nötigen Angaben. Oberhalb dieser Schwelle gilt die vollständige Liste der Pflichtangaben.

Muss die Nummer der Niederlassungsgenehmigung auf der Rechnung stehen?

+
Die Nummer der Niederlassungsgenehmigung gehört zu den Pflichtangaben einer luxemburgischen Rechnung über mehr als 100 Euro brutto, ebenso wie Firmenname, Rechtsform, Sitz und Registrierungsnummer im Handels- und Gesellschaftsregister. Handwerker und Einzelkaufleute geben außerdem ihren Beruf an. Diese Angabe fehlt häufig in aus dem Ausland übernommenen Rechnungsvorlagen.

Was ist eine akzeptierte Rechnung zwischen Kaufleuten?

+
Eine akzeptierte Rechnung zwischen Kaufleuten ist eine Rechnung, der der Empfänger nicht innerhalb angemessener Frist widersprochen hat und die deshalb als Vertragsnachweis gilt. Die Annahme kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen, insbesondere durch vorbehaltlose Zahlung oder längeres Schweigen. Luxemburgische Gerichte nehmen gewöhnlich eine Annahmevermutung nach vier bis acht Wochen an. Dieses Konzept gilt nicht für Endverbraucher. Einer unbegründeten Rechnung sollte daher schnell und schriftlich widersprochen werden.

Odoo in Luxemburg

Weiterführende Informationen zu Odoo

Die Odoo-Seiten von Financial Services Luxembourg, zugelassener Buchhalter: Integration, Einrichtung, Mehrwertsteuer, Migration und elektronische Rechnungsstellung.

Stellen Sie Ihre erste Rechnung innerhalb von zwei Minuten aus.

Datenbank noch am selben Tag eingerichtet, luxemburgische Mehrwertsteuersätze bereits konfiguriert, Pflichtangaben vorausgefüllt. Fünfzehn Tage kostenlos, ohne Kreditkarte. Wenn Sie nicht weitermachen, wird nichts berechnet.

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Ohne KreditkarteKeine automatische Abbuchung
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